Hochwasserschutz an der Murg

Gewässer 2. Ordnung

Murg
Stadt Gernsbach

Gewässer 2. Ordnung sind Fließgewässer oder Gewässerabschnitte, für deren Unterhaltung und Hochwasserschutz die Stadt Gernsbach zuständig ist.

Ergänzend zu den Maßnahmen des Landes führt die Stadt Gernsbach eine eigene Machbarkeitsuntersuchung für die Murg als Gewässer 2. Ordnung durch.

Zuständigkeit:

Stadt Gernsbach

Stand der Maßnahmen:
Maßnahme            Stand
M1 noch nicht bearbeitet
M2 noch nicht bearbeitet
M3 in Planung

Die Maßnahmen an Gewässern 2. Ordnung liegen vollständig in der Verantwortung der Stadt und dienen der weiteren Reduzierung von Hochwasserrisiken.

Alle Pressemitteilungen dazu:

Anschrift

Stadtverwaltung Gernsbach

Sachgebiet Tiefbau
Igelbachstraße 11
76593 Gernsbach

bauamt@gernsbach.de

Zuständigkeit im Alarmfall

siehe Krisenfall & Vorsorge