
Hochwasserschutz an der Murg
Gewässer 2. Ordnung
Gewässer 2. Ordnung sind Fließgewässer oder Gewässerabschnitte, für deren Unterhaltung und Hochwasserschutz die Stadt Gernsbach zuständig ist.
Ergänzend zu den Maßnahmen des Landes führt die Stadt Gernsbach eine eigene Machbarkeitsuntersuchung für die Murg als Gewässer 2. Ordnung durch.
Zuständigkeit:
Stadt Gernsbach
Stand der Maßnahmen:
Die Maßnahmen an Gewässern 2. Ordnung liegen vollständig in der Verantwortung der Stadt und dienen der weiteren Reduzierung von Hochwasserrisiken.
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