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Gutachterausschuss/Bodenrichtwerte

Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung hat der Gutachterausschuss bzw. seine Geschäftsstelle insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken (einschl. Eigentumswohnungen) sowie Rechten an Grundstücken
  • die Führung der Kaufpreissammlung
  • die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten (durchschnittliche Lagewerte für den Boden)

Der Gutachterausschuss erstatt nach § 193 des Baugesetzbuches Gutachten auf Antrag von Behörden, Eigentümern, ihnen gleichstehenden Berechtigten, Inhabern anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigten sowie Gerichten und Justizbehörden.

Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag (z.B. Kauf, Tausch, Schenkung), durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück zu übertragen, von den beurkundenden Stellen dem Gutachterausschuss in Abschrift zu übersenden. Als Kauffall wird jeder Eigentumswechsel eines Grundstücks (auch einer Teilfläche) erfasst. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wertet die Unterlagen aus und erteilt Auskünfte über Bodenrichtwerte und- im Rahmen des berechtigten Interesses- aus der Kaufpreissammlung. Damit soll der Grundstücksmarkt auch für den einzelnen Bürger transparent gemacht werden.

Der Gutachterausschuss kann mündliche oder schriftliche Auskünfte von Sachverständigen und von Personen (z.B. Eigentümern, Mietern) einholen, die Angaben über das Grundstück und über ein Grundstück, das zum Vergleich herangezogen werden soll, machen können. Er kann verlangen, dass Eigentümer und sonstige Inhaber von Rechten an einem Grundstück die zur Führung der Kaufpreissammlung und zur Begutachtung notwendigen Unterlagen vorlegen.

Bodenrichtwerte, sowie sonstige Grundstücksmarktdaten können im Einzelfall die sachverständige Wertermittlung nicht ersetzen.

Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, gegebenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland abgeleitet.
Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Bodenrichtwerte können im Einzelfall die sachverständige Wertermittlung nicht ersetzen.

Weitere Informationen zu den Bodenrichtwerten finden Sie auf der Seite der Stadt Gaggenau - Gutachterausschuss

Weitere Informationen zu den Bodenrichtwerten in Gernsbach finden Sie beim Bodenrichtwertinformationssystem in Baden-Württemberg (BORIS BW)

Bodenrichtwerteliste mit dem Stichtag 01.01.2022 in Gernsbach, veröffentlicht am 19.05.2022:

Weiter zum landesweiten Bodenrichtwertinformationssystem in Baden-Württemberg (BORIS BW)
(Link aktualisiert am 4.7.2022)

Die Geschäfsstelle

Die Geschäftsstelle befindet sich seit Januar 2019 bei der Großen Kreisstadt Gaggenau

Da dieser Gutachterausschuss, der aus ehrenamtlichen Gutachtern besteht, nicht immer präsent sein kann, bedient er sich einer Geschäftsstelle.

Die Geschäftsstelle

  • führt die Kaufpreissammlung durch Auswerten von notariellen Kaufverträgen,
  • stellt die ermittelten Bodenrichtwerte bereit,
  • nimmt Anträge auf Gutachten über bebaute oder unbebaute Grundstücke entgegen,
  • erteilt Auskünfte und berät über Bodenrichtwerte und sonstige Wertermittlungsangelegenheiten.

Kontakt

Geschäfststelle

Gemeinsamer Gutachterausschuss
bei der Großen Kreisstadt Gaggenau

Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
Telefon 07225 962-507
gutachterausschuss@gaggenau.de