
Amtsblatt - Der Stadtanzeiger

Der Gernsbacher Stadtanzeiger ist das offizielle Amtsblatt der Stadt Gernsbach und erscheint in der Regel wöchentlich jeden Donnerstag. Er wird über den Verlag Nussbaum-Medien kostenlos an alle Haushalte in Gernsbach verteilt.
Aktuelle Ausgabe des Stadtanzeigers:
Sie haben keinen Stadtanzeiger erhalten?
Einige Exemplare der aktuellen Woche liegen am Erscheinungstag mittags im Eingangsbereich des Rathauses und der Touristinfo kostenlos zur Mitnahme aus (so lange Vorrat reicht). Sollten Sie hier keinen Stadtanzeiger mehr finden, wenden Sie sich bitte an Nussbaum-Medien in Gaggenau, Telefon 07225 9747-0.
Regeln für redaktionelle Beiträge
Im redaktionellen Teil des Stadtanzeigers werden neben den amtlichen Bekanntmachungen und Berichten der Stadt auch Texte aus den Bereichen des öffentlichen Lebens der Stadt, aus dem Kulturbereich, von Gernsbacher Institutionen, Gernsbacher Bildungs- und Erziehungseinrichtungen, Vereinsnachrichten und Ankündigungen der Kirchengemeinden veröffentlicht. Dies ist ein kostenloser Service der Stadt für Ihre Bürgerinnen und Bürger.
Regeln für die Veröffentlichung im redaktionellen Teil:
- Pro Woche können aus Platzgründen von einer Institution oder einem Verein höchstens 2000 Zeichen einschließlich Leerzeichen veröffentlicht werden. Zu umfangreiche Texte werden nicht berücksichtigt.
- Bitte formulieren Sie den Text in der dritten Person.
- Es können leider keine Grußworte, Danksagungen oder Nachrufe Dritter veröffentlicht werden.
- Es werden keine politischen oder religiösen Anschauungen veröffentlicht
- Die Veröffentlichung eines Textes mit demselben Thema (z.B. Ankündigung einer Veranstaltung) ist zweimal möglich.
- Es werden nur Texte und Fotos angenommen, die pünktlich vor Redaktionsschluss eingehen.
Redaktionsstatut
Weitere Informationen zu den Veröffentlichungsregeln können Sie dem aktuellen Redaktionsstatut entnehmen
Ratgeber für Schriftführer
Mit dem Leitfaden "So gelingt Ihr Artikel fürs Amtsblatt" hat der Nussbaumverlag einen hilfreichen Ratgeber für alle Schriftführerinnen und Schriftführer herausgebracht, der die wichtigsten Aspekte eines guten Presseartikels aufgreift.
Leitfaden zum Verfassen von redaktionellen Texten (239 KB) kostenlos herunterladen
Redaktionsschluss
Redaktionsschluss für den redaktionellen Teil des Gernsbacher Stadtanzeigers ist regelmäßig montags um 15 Uhr. Befindet sich in der Erscheinungswoche ein Feiertag, so wird der Redaktionsschluss in aller Regel auf Freitag vor der Erscheinungswoche um 11 Uhr vorverlegt (wenn dies auch ein Feiertag ist, entsprechend früher). Bitte beachten Sie bei Feiertagen in der Erscheinungswoche die entsprechenden Hinweise im Stadtanzeiger oder informieren sich unter Telefon 07224 644-445.
Für Nutzer des Online-Systems artikelstar ist der Redaktionsschluss regelmäßig montags um 22 Uhr. Befindet sich in der Erscheinungswoche ein Feiertag, so wird der Redaktionsschluss auch hier in aller Regel vorverlegt. Bitte beachten Sie die Hinweise im System.
Zu verschenken
Unter der Rubrik 'Zu verschenken' können alle Gernsbacherinnen und Gernsbacher Gegenstände oder Pflanzen (keine Tiere) angeben, die Sie zu verschenken haben. Wir nehmen dabei die Art, Menge, Größenangaben sowie die Telefonnummer des Inserenten auf und veröffentlichen diese kostenlos in der jeweils kommenden Ausgabe.
Zu verschenken-Hotline: 07224 644-445 (erreichbar Montag 8-12 u. 14-16 Uhr, Dienstag 8-12 Uhr), Annahmeschluss Erscheinungswoche: Montag 15 Uhr
Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren
Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren
Die Stadt Gernsbach veröffentlicht auf Wunsch Alters- und Ehejubiläen im Stadtanzeiger.
Aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt eine Veröffentlichung ausschließlich mit vorheriger Einwilligung der betroffenen Person.
Veröffentlicht werden können:
Altersjubiläen
ab dem 70. (bzw. 80., 90.) Geburtstag,sowie ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag.
Ehejubiläen
ab dem 50. Hochzeitstag (bzw. zum 60., 65., 70., 75.) Hochzeitstag.
Bei Ehejubiläen sind die Unterschriften beider Ehepartner erforderlich.
Die Jubiläumsdaten werden von der Stadt Gernsbach aus dem Melderegister ermittelt. Die Einwilligung ist nur einmalig für das stattfindende Jubiläum (Alters- oder Ehejubiläum) gültig. Für alle weiteren Jubiläen bitte eine erneute Einwilligung abgeben. Bitte senden Sie uns frühestens drei und spätestens einen Monat vor dem Jubiläum ihre Einverständniserklärung zu. Die Jubiläen werden jeweils zum Monatsanfang im Stadtanzeiger ohne Nennung von Geburtsdatum und Adresse veröffentlicht.
Sie wünschen eine Veröffentlichung?
Wenn Sie wünschen, dass Ihr Alters- und/oder Ehejubiläum im Stadtanzeiger veröffentlicht wird, senden Sie bitte die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung an die Stadt Gernsbach zurück.
Die Einverständniserklärung erhalten Sie beim Bürgerbüro oder können Sie hier herunterladen (Download PDF).
Kontakt
Stadt Gernsbach– Bürgerbüro, Igelbachstraße 11
76593 Gernsbach
Telefon: 07224 644-449, E-Mail: buergerbuero@gernsbach.de
Weitere Informationen zum Datenschutz und Art. 13 EU-DSGVO finden Sie auf der städtischen Homepage unter: www.gernsbach.de/datenschutz.
