
Gemeinderat und Ausschüsse
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Er ist ein wichtiges politisches Gremium der Stadt und entscheidet über die Haushaltsmittel, Investitionen, Sanierungen, Vorhaben und wichtige Projekte der Kommune.
Er besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Stadträten). Dem Gemeinderat steht die kommunalpolitische Führung der Gemeinde zu. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten übertragen hat.
Die Amtszeit der Gemeinderäte beträgt fünf Jahre. Sie werden wie die Kreisräte, Landtags- und Bundestagsabgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl durch die Bürger gewählt. Die Zahl der Gemeinderäte richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Die letzte Kommunalwahl war am 26. Mai 2019.
In Gernsbach kommen zu der in der Hauptsatzung festgeschriebenen Zahl von 22 Gemeinderatsmitgliedern, bedingt durch die unechte Teilortswahl, 7 Ausgleichssitze hinzu, so dass das Gremium auf 29 Sitze angestiegen ist. Das Gremium setzt sich derzeit aus 30 Mitgliedern zusammen: CDU (8 Sitze), Freie Bürgervereinigung Gernsbach (9 Sitze), SPD (6 Sitze), Bündnis 90/Die Grünen (4 Sitze) und Parteilos (2 Sitze). Vorsitzender des Gemeinderats und mit einem eigenen Sitz vertreten ist der Bürgermeister.
Sitzungstermine
Die Sitzungen des Gernsbacher Gemeinderats finden in der Regel einmal monatlich montags um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Igelbachstr. 11, statt. Alle aktuellen Termine finden Sie im Sitzungskalender.
Zusammensetzung
Mitglieder
Beck, Sarah | Kernstadt | SPD | Verwaltungsausschuss |
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Chemelli, Michael | Kernstadt | Freie Bürgervereinigung Gernsbach |
Verwaltungsausschuss |
Cordes, Pia | Kernstadt | Freie Bürgervereinigung Gernsbach |
Ausschuss für Technik und Umwelt |
Daum, Manuel | Kernstadt | CDU | Ausschuss für Technik und Umwelt |
Fatebene, Nico | Obertsrot/Hilpertsau | SPD | Ausschuss für Technik und Umwelt |
Fischer, Ernst | Kernstadt | Freie Bürgervereinigung Gernsbach | Verwaltungsausschuss |
Freundel, Stefan | Kernstadt | CDU | Ausschuss für Technik und Umwelt |
Gerhard-Hentschel, Birgit | Kernstadt | Die Grünen | Ausschuss für Technik und Umwelt |
Hentschel, Thomas | Kernstadt | Die Grünen | Verwaltungssauschuss |
Dr. Hoff, Alexander | Kernstadt | Freie Bürgervereinigung Gernsbach |
Ausschuss für Technik und Umwelt |
Jockers, Martina | Kernstadt | Die Grünen | Verwaltungsausschuss |
Jung, Frauke | Staufenberg | CDU | Verwaltungsausschuss |
Kienzle, Gabriele | Staufenberg | Freie Bürgervereinigung Gernsbach |
Ausschuss für Technik und Umwelt |
Knöpfle, Emelie | Staufenberg | SPD | Verwaltungsausschuss |
Krieg, Stefan | Kernstadt | Die Grünen | Ausschuss für Technik und Umwelt |
Meyer, Uwe | Obertsrot/Hilpertsau | Freie Bürgervereinigung Gernsbach |
Ausschuss für Technik und Umwelt und Verwaltungsausschuss |
Morgenstern, Christian | Kernstadt | parteilos | Ausschuss für Technik und Umwelt |
Olinger, Claus | Kernstadt | Freie Bürgervereinigung Gernsbach |
Ausschuss für Technik und Umwelt |
Preis, Dirk | Lautenbach | CDU | Ausschuss für Technik und Umwelt |
Schmeiser, Walter | Obersrot/Hilpertsau | Freie Bürgervereinigung Gernsbach |
Ausschuss für Technik und Umwelt |
Schmidt-Peker, Maren | Kernstadt | CDU | Verwaltungsausschuss |
Dr. Schneid-Horn, Irene | Kernstadt | SPD | Ausschuss für Technik und Umwelt |
Seifried, Rudi | Kernstadt | Freie Bürgervereinigung Gernsbach |
Verwaltungsausschuss |
Dr. Voigt, Ernst-Dieter | Kernstadt | parteilos | Verwaltungsausschuss |
Voigt, Barbara | Kernstadt | parteilos | Ausschuss für Technik und Umwelt |
Wieland, Bernhard | Reichental | CDU | Ausschuss für Technik und Umwelt |
Winkelhorst, Christine | Obertsrot/Hilpertsau | CDU | Verwaltungsausschuss |
Aufgaben
Aufgaben und Kompetenzverteilung
Das entscheidende Gremium
Die Aufgaben- und Kompetenzverteilung ergibt sich aus der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der Hauptsatzung, die vom Gemeinderat selbst erlassen wird. Auch die Rechte und Pflichten sowie die Zusammensetzung des Gemeinderates sind in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg geregelt.
Viele wichtige Entscheidungen, die die Bürger unmittelbar betreffen, werden nicht nur von Bund und Ländern, sondern auch durch die Kommunen getroffen. Die Beratungen und Beschlüsse des Gemeinderats prägen auch in Gernsbach das öffentliche Leben in vielen wichtigen Bereichen.
Kontrolle der Verwaltung
Als Hauptorgan der Stadt legt der Gemeinderat die Grundsätze für die Verwaltung fest, bestimmt und kontrolliert ihre Arbeit sowie die Ausführung der Gremiumsbeschlüsse.
Arbeit in Ausschüssen
Wichtige Entscheidungen brauchen Zeit zur Vorberatung. Dafür hat der Gemeinderat Ausschüsse gebildet, die er den politischen Kräfteverhältnissen entsprechende mit Mitglieder besetzt hat.
Öffentliche Sitzungen
Der Gemeinderat tagt im Regelfall einmal monatlich im Sitzungssaal des Rathauses. Die Sitzungen beginnen in der Regel um 18 Uhr. Interessierte sind zu allen öffentlichen Sitzungen des Gremiums und seiner Ausschüsse willkommen.
Sitzungstermine
Alle öffentlichen Sitzungstermine werden rechtzeitig im Amsblatt der Stadt Gernsbach und in der Tagespresse veröffentlicht.
Bürgerfragestunde
Zu Beginn jeder Gemeinderatssitzung haben Gernsbachs Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, in der sogenannten Bürgerfragestunde ihre Fragen an den Bürgermeister, den Vorsitzenden des Gemeinderates, zu richten.
Ausschüsse
Beschließende und Beratende Ausschüsse
Durch die Hauptsatzung kann der Gemeinderat beschließende Ausschüsse einrichten und ihnen bestimmte Aufgabengebiete übertragen. Für diese Themanebereiche sind sie befugt , in der Regel in öffentlicher Sitzung Entscheidungen zu treffen und Beschlüsse zu fassen. Desweiteren werden in den Ausschüssen Themen für die Gemeinderatssitzung nichtöffentlich vorberaten. Die beschließenden Ausschüsse setzen sich aus einem Teil der Gemeinderäte und dem Bürgermeister als Vorsitzenden zusammen. Folgende Ausschüsse gibt es:
Ausschuss für Technik und Umwelt
Der Ausschuss für Technik und Umwelt besteht aus 15 Mitgliedern des Gemeinderats und dem Bürgermeister. Der Ausschuss befasst sich mit der Stadtentwicklung, Bebauungsplänen, Bauvorhaben- und gesuchen, Umwelt- und Naturschutz, Versorgung und Entsorgung, technische Verwaltung von Straßen, Bauhof, Fuhrpark, städtischen Gebäuden, Sport-, Spiel-, Bade- und Freizeiteinrichtungen, Feuerlöschwesen, etc.
Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuss besteht aus 15 Mitgliedern und dem Bürgermeister. Der Ausschuss befasst sich mit allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten, Personalangelegenheiten, sozialen und kulturellen Angelegenheiten, Städtepartnerschaften, Sport und Vereinswesen,Tourismus , Gesundheitsangelegenheiten, Marktwesen, Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu einer bestimmten Wertgrenze, Verträge etc.
Umlegungsausausschüsse
Umlegungsausschüsse bestehen aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens 4 Mitgliedern aus dem Gemeinderat sowie einem vermessungstechnischen und einem bautechnischen Sachverständigen. Ein Umlegungsausschuss wird für die Dauer eines Umlegungsverfahrens gebildet. Er ist für die Durchführung der Baulandumlegung zuständig, insbesondere für die Festlegung des Umlegungsgebietes, des Verteilungsmaßstabes, der Bodenwerte und der Zuteilung, sowie für die von den Beteiligten vorgebrachten Einwendungen. Mit der Rechtskraft der Baulandumlegung endet die Tätigkeit des Umlegungsausschusses.
Beratende Ausschüsse
Der Gemeinderat kann beratende Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Verhandlungen durch Gemeinderatsbeschluss einsetzen. Diese Ausschüsse werden aus den Mitgliedern des Gemeinderats gebildet. Die beratenden Ausschüsse haben keine Entscheidungsbefugnis und verhandeln nichtöffentlich.
Werksausschuss der Stadtwerke Gernsbach
Der Werksausschuss ist ein beschließender Ausschuss, besteht aus 4 Mitgliedern des Gemeinderates und dem Bürgermeister und ist zuständig für die Stadtwerke Gernsbach. Er überwacht und berät die Werkleitung, entscheidet u.a. über Baumaßnahmen, Beschaffungen sowie Erwerb und Veräußerungen von Grundstücken.