
Vorkaufsatzung „Neue Innenstadt Mitte“
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gernsbach hat am 23.02.2026 die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich des Bebauungsplanes „Neue Innenstadt Mitte“ beschlossen.
Damit steht der Stadt im festgelegten Geltungsbereich gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ein besonderes Vorkaufsrecht an Grundstücken zu. Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Der vollständige Satzungstext mit Lageplan:

