Hochwasserschutz an der Murg

Gewässer 1. Ordnung

Blick Stadt Gernsbach und Murg
Stadt Gernsbach

Gewässer 1. Ordnung sind größere Fließgewässer, für deren Ausbau und Hochwasserschutz überwiegend das Land Baden-Württemberg zuständig ist. In Gernsbach betrifft dies die Murg.

Für die Murg als Gewässer 1. Ordnung wurde eine Machbarkeitsuntersuchung mit insgesamt neun Maßnahmenbereichen (GE 1–9) durchgeführt.

Zuständigkeit:

Land Baden-Württemberg / Landkreis Rastatt
(Kostenteilung: 70 % Land / 30 % Stadt Gernsbach)

Aktueller Sachstand:
Maßnahmenbereich Stand
GE 1 in Planung
GE 2 in Planung
GE 3-4 noch nicht umgesetzt
GE 5-7 bereits umgesetzt
GE 5 Restarbeiten erforderlich
Fortschreibung Hochwassergefahrenkarten
GE 8-9 noch nicht umgesetzt

Zusätzlich erfolgt derzeit die Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten, um aktuelle Erkenntnisse zu berücksichtigen.

Alle Pressemitteilungen dazu:

Anschrift

Stadtverwaltung Gernsbach

Sachgebiet Tiefbau
Igelbachstraße 11
76593 Gernsbach

bauamt@gernsbach.de

Zuständigkeit im Alarmfall

siehe Krisenfall & Vorsorge