
Hochwasserschutz an der Murg
Gewässer 1. Ordnung

Gewässer 1. Ordnung sind größere Fließgewässer, für deren Ausbau und Hochwasserschutz überwiegend das Land Baden-Württemberg zuständig ist. In Gernsbach betrifft dies die Murg.
Für die Murg als Gewässer 1. Ordnung wurde eine Machbarkeitsuntersuchung mit insgesamt neun Maßnahmenbereichen (GE 1–9) durchgeführt.
Zuständigkeit:
Land Baden-Württemberg / Landkreis Rastatt
(Kostenteilung: 70 % Land / 30 % Stadt Gernsbach)
Aktueller Sachstand:
Zusätzlich erfolgt derzeit die Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten, um aktuelle Erkenntnisse zu berücksichtigen.
