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Europa- und Kommunalwahl

9. Juni 2024

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Kommunalwahlen und zur Europawahl können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten schriftlich oder mündlich auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlungen in elektronischer Form beantragt werden (§10 Abs. 1 Kommunalwahlordnung). Dies ist ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich.

Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08216017 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung tragen Sie in das Antragsformular ein. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versendanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingaben Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend bzw. sobald die Stimmzettel gedruckt vorliegen, per Post zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an: buergerbuero@gernsbach.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) mit.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitten an das Bürgerbüro Gernsbach, Tel.: 07224/644-449, buergerbuero@gernsbach.

Alle weiteren Bekanntmachungen finden Sie in den amtlichen Bekanntmachungen.

Europawahlen

Info für Unionsbürger für die Wahl des Europäischen Parlaments am 9. Juni 2024

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen.
 

Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich Unionsbürger in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Dieser Eintrag gilt auch für die Zukunft. Alle eingetragenen Personen erhalten auch in Zukunft automatisch eine Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss im Bürgerbüro der Stadt Gernsbach, Igelbachstr. 11, 76593 Gernsbach bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis eingegangen sein. Der Antrag kann persönlich im Bürgerbüro gestellt werden (nur zu den Öffnungszeiten unter der Woche) oder per Post (bitte die Postversandzeit berücksichtigen) gesendet werden.
Das Formular und ein Merkblatt sind abrufbar unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder bei im Bürgerbüro erhältlich.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme können in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany eingesehen werden.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbe­hinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. 

Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzet­telschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelin­halts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschab­lone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterun­gen angebracht.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761 / 36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).
Es besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh­behindertenverband e. V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im In­ternet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.

Kommunalwahlen

Blick auf ein Plakat
LpB BW

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt. 

Aber wie wählt man richtig? In diesem Video kann man erfahren:

  • wer wahlberechtigt ist
  • wo man seine Stimme abgeben kann
  • wer genau gewählt wird
  • wie man den oder die Stimmzettel ausfüllt,
  • was kumulieren und panaschieren bedeutet
  • wann der Stimmzettel ungültig wird
  • was man ins Wahllokal mitnehmen muss

Weitere ausführliche Informationen finden Sie unter: https://www.kommunalwahl-bw.de.

Kontakt

Patrick Nentwig

Sachbearbeiter
Ordnungsamt und Bürgerbüro
Igelbachstraße 11
76593 Gernsbach
Telefon 07224 644-142
patrick.nentwig@gernsbach.de

Wahlleitung und -organisation

Katja Weißhaar

Sachgebietsleiterin
Igelbachstr. 11
76593 Gernsbach
Telefon 07224 644-111
katja.weisshaar@gernsbach.de