
Bürgermeisterwahl am 6. Juli 2025
Drei Kandidaten stellen sich zur Wahl
Wegen Ablaufs der Amtszeit wird die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Gernsbach, Igelbachstr. 11, 76593 Gernsbach notwendig. Die Wahl findet am Sonntag, 6. Juli 2025 statt.
Drei Kandidaten stellen sich zur Wahl. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am Abend des 10. Juni 2025 alle eingegangenen Bewerbungen für zulässig erklärt. Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Eingang der jeweiligen Bewerbung. Da zwei Bewerbungen als gleichzeitig eingegangen zu bewerten sind, wurden deren Plätze vom Gemeindewahlausschuss per Losentscheid festgelegt:
- Christ, Julian, Bürgermeister von Gernsbach
- Wagner, Christian, Rechtsanwalt aus Gernsbach
- Rohm, Sabine, Fremdsprachensekretärin aus Gernsbach
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Stichwahl zwischen den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.
Vorstellung der Bürgermeisterbewerberin und -bewerber in der Stadthalle
Großes Andrang herrschte am Abend des 18. Juni in der Stadthalle bei der Vorstellung der drei Kandidaten, die sich um den Posten des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin von Gernsbach beworben haben.
Zweieinhalb Wochen vor der Bürgermeisterwahl in Gernsbach kamen trotz der sommerlich-heißen Temperaturen rund 600 Personen zu der Veranstaltung. Alle Bewerber hatten jeweils einen Zeitrahmen von 20 Minuten zur Verfügung, um sich und ihr Wahlprogramm vorzustellen. Im Anschluss bekamen die Bürgerinnen und Bürger jeweils 15 Minuten Zeit, um Fragen zu stellen. Diese Gelegenheit wurde reichlich genutzt; die Zeitvorgaben wurden jeweils voll ausgeschöpft.
Am 6. Juli findet die Bürgermeisterwahl statt. Alle Wahlberechtigten sollten die Gelegenheit nutzen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Bewirtung am Wahlabend durch die Jugendfeuerwehr
Am Wahlabend, 6. Juli ab 17 Uhr wird die Gernsbacher Jugendfeuerwehr eine Bewirtung mit Getränken und heißen Würsten anbieten, während ab 18 Uhr auf der Leinwand im Rathaus die eingehenden Auszählungsergebnisse aus den einzelne Wahllokalen verfolgt werden können.
Stimmzettelversand zur Briefwahl läuft
Die Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl liegen vor, der Versand für die Briefwahl läuft.
Beantragt werden kann der Wahlschein schriftlich oder persönlich beim Bürgerbüro der Stadt Gernsbach im Rathaus, Igelbachstr. 11, 76593 Gernsbach, E-Mail: buergerbuero@gernsbach.de, bis Freitag, 4. Juli, 18 Uhr.
Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Bei der Antragstellung sind der Familienname, Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift anzugeben.
Wer für eine andere Person, auch für nahe Angehörige oder den Ehegatten, Briefwahl beantragt, muss eine Vollmacht des Wahlberechtigten mitbringen. Diese Vollmacht ist auf der Wahlbenachrichtigung vorbereitet und kann entsprechend ausgefüllt werden.
Alternativ können der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch online bis spätestens Montag, 30. Juni, 12 Uhr, über den Link Start – Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen beantragt werden oder über den QR-Code, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet.
Aufgrund der teilweise sehr langen Postlaufzeiten rät die Stadtverwaltung den Wahlberechtigten, welche die Ausstellung eines Wahlscheins und Briefwahlunterlagen wünschen, diese wenn möglich persönlich im Bürgerbüro abzuholen. Die Briefwahlunterlagen kann man dann zum Ausfüllen mit nach Hause nehmen oder sofort in einem separaten Raum im Rathaus ausfüllen und gleich abgeben.
Für den Einwurf der Wahlbriefe steht der Rathausbriefkasten im Durchgang zur Igelbachstraße zur Verfügung.
Wichtig zu wissen ist, dass der Wahlbrief bis spätestens Sonntag, 6. Juli 2025, 18 Uhr, im Rathaus, Igelbachstraße 11, Gernsbach eingehen muss.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeitenden des Bürgerbüros der Stadtverwaltung, Igelbachstr. 11 in Gernsbach, Tel. 644-449 oder E-Mail: buergerbuero@gernsbach.de zur Verfügung.
Wahlscheinantrag für Briefwahl per Internet
Zur Bürgermeisterwahl am 06.07.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins auch bequem per Internet unter nachstehendem Link beantragt werden:
Start – Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen
- Bei Aufruf des Links erscheint ein Erfassungsformular für die Antragsdaten. Die Daten aus der Wahlbenachrichtigung müssen in das Antragsformular eingetragen werden. Die antragstellende Person kann wählen, ob sie sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift zusenden lässt.
- Für die automatische Prüfung der Daten werden unter anderem die Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhält man automatisch einen Hinweis.
- Alternativ kann man den Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit dem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt. Zu erfassen ist noch das Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt.
- Sobald die Stimmzettel vorliegen, werden die Briefwahlunterlagen per Post nach Hause oder an die gewünschte Adresse gesendet. Ab diesem Zeitpunkt können die Briefwahlunterlagen bei persönlicher Antragstellung entweder zum Ausfüllen mit nach Hause genommen oder sofort in einem separaten Raum im Rathaus ausgefüllt und gleich abgegeben werden.
- Sollte man die Wahlbenachrichtigung bis zum 16.06.2025 nicht vorliegen haben, kann man auch formlos per E-Mail an buergerbuero@gernsbach.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angegeben werden. Bei Fragen zum Antragsverfahren hilft das Wahlamt per Telefon 07224 644-449 oder E-Mail buergerbuero@gernsbach.de gerne weiter.
- Es wird darauf hingewiesen, dass der Wahlbrief spätestens bis Sonntag, 6. Juli 2025, 18 Uhr, im Rathaus, Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach, eingehen muss.
Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 6. Juli 2025 und eine etwa erforderlich werdende Stichwahl am 20. Juli 2025
Aufgrund der Bürgermeisterwahl am 6. Juli 2025 und einer evtl. notwendigen Stichwahl am 20. Juli 2025 wird der Gemeindewahlausschuss zu seiner ersten öffentlichen Sitzung am Dienstag, 10. Juni 2025, um 18.30 Uhr in den Trausaal des Rathauses Gernsbach einberufen.