
Landtagswahl 2026
Die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg findet am 8. März 2026 statt.
Erstmals kommt dabei ein neues Wahlrecht zur Anwendung, das neben der Erststimme auch eine Zweitstimme für Landeslisten vorsieht, wie es bereits von Bundestagswahlen bekannt ist. Außerdem sind künftig Jugendliche ab 16 Jahren wahlberechtigt.
Informationen der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zur Landtagswahl:
Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg
Wahlvorschläge können bereits eingereicht werden
Wahlvorschläge für den Wahlkreis 32 Rastatt können bis zum 23. Dezember 2025, 18:00 Uhr, beim Landratsamt Rastatt eingereicht werden.
Zum Wahlkreis 32 gehören 16 der insgesamt 23 Städte und Gemeinden des Landkreises Rastatt. Im Einzelnen handelt es sich um die Kommunen Au am Rhein, Bietigheim, Bischweier, Durmersheim, Elchesheim-Illingen, Forbach, Gaggenau, Gernsbach, Iffezheim, Kuppenheim, Loffenau, Muggensturm, Ötigheim, Rastatt, Steinmauern und Weisenbach.
Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und weitere Informationen sind auch auf der Homepage des Landkreises hinterlegt: www.landkreis-rastatt.de/landratsamt/aemteruebersicht/amt-fuer-kommunales-rechnungspruefung-und-recht/wahlen.
