Unter diesem Link finden Sie am 8. März ab ca. 18 Uhr die aktuellen Auszählungsergebnisse.

Landtagswahl Baden-Württemberg 2026

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Die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg findet am 8. März 2026 statt.

Alle Wahlberechtigten sind aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit aktiv zu einer überzeugenden Wahlbeteiligung beizutragen.   

Erstmals kommt dabei ein neues Wahlrecht zur Anwendung, das neben der Erststimme auch eine Zweitstimme für Landeslisten vorsieht, wie es bereits von Bundestagswahlen bekannt ist. Außerdem sind künftig Jugendliche ab 16 Jahren wahlberechtigt.

Informationen der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zur Landtagswahl:
Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg

Link zur Beantragung der Briefwahlunterlagen:  https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08216017

Wichtige Informationen für Wahlberechtigte

Hinweise zu Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

Muster einer Wahlbenachrichtigung

Zwischenzeitlich wurden die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahlwahl an alle Haushalte versandt. Auf den Wahlbenachrichtigungen sind Datum, Ort und Zeitraum der Wahl vermerkt. Diese müssen am Wahltag im Wahllokal vorgelegt werden.

Wer bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird darum gebeten, sich umgehend beim Bürgerbüro im Rathaus, Igelbachstr. 11, 76593 Gernsbach zu melden:
buergerbuero@gernsbach.de, Tel. 07224 644-449. 

Wahlberechtigte, die per Briefwahl oder in einem beliebigen Wahlraum des Wahlkreises 32 Rastatt wählen möchten, benötigen einen Wahlschein (und müssen im Falle der Präsenzwahl im Wahllokal ihren Wahlschein und ihren Personalausweis vorlegen).

Zur Beantragung des Wahlscheines füllt man auf der Wahlbenachrichtigung den "Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines" aus oder verfasst eine kurze schriftliche Mitteilung an das Bürgerbüro des Rathauses. Den Wahlscheinantrag kann man im Rathausbriefkasten einwerfen oder per Post oder Mail an das Bürgerbüro des Rathauses Gernsbach senden (Kontaktdaten s. oben). Alternativ kann man den Antrag auch über das Internet unter www.gernsbach.de/landtagswahl2026 stellen oder den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen und hierüber den Wahlschein beantragen. Anzugeben sind Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift des Antragstellenden. Bei der Internetbeantragung ist noch zusätzlich die Wahlbezirks- und die Wählernummer anzugeben. 

Die Briefwahlunterlagen werden dann per Post an die Antragstellenden versandt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro abzuholen. Dann kann die Briefwahl bei einer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro auch gleich vor Ort ausgeübt werden. Die Briefwahlunterlagen für eine andere Person (auch für den Ehegatten) können nur nach Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (siehe Wahlbenachrichtigung) ausgegeben werden.

Wahlscheine können bis Freitag, 6. März, 15 Uhr, und in besonderen Fällen sowie bei plötzlicher Erkrankung am Wahltag, 8. März, von 8 bis 15 Uhr im Rathaus, Bürgerbüro, beantragt werden.  Wichtig ist, dass der Wahlbrief rechtzeitig, spätestens bis Sonntag, 8. März 2026, 18 Uhr, im Rathaus, Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach, eingegangen sein muss. Für weitere Fragen steht das Bürgerbüro der Stadt Gernsbach gerne zur Verfügung. 
 

Hinweise zum Wahlvorgang

Die Stadt Gernsbach ist in zehn Wahlbezirke aufgeteilt. Das jeweils zuständige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Die Wahllokale sind von 8 Uhr bis 18 durchgehend geöffnet. 

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist, es sei denn, er hat einen Wahlschein beantragt. Die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis sind im Wahllokal vorzulegen.

Beim Betreten des Wahlraumes wird den Wählenden ein Stimmzettel ausgehändigt. Die Kennzeichnung des Stimmzettels findet unbeobachtet in einer Wahlzelle statt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Nach der Stimmabgabe muss der Wählende den Stimmzettel so falten, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist.

Wahlberechtigte können ihre Stimmen nur persönlich abgeben. Allerdings können sich hilfebedürftige Bürgerinnen und Bürger der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Wahlbriefumschlag

Alternativ ist eine Teilnahme per Briefwahl möglich. Ein Wahlschein kann bis Freitag, 6. März, 15 Uhr, und im Falle einer plötzlichen Erkrankung am Wahlsonntag, 8. März, von 8 Uhr bis 15 Uhr im Rathaus Gernsbach, Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach, beantragt werden. Mit diesem Wahlschein kann per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises 32 gewählt werden. Am Wahlsonntag erfolgt keine Briefkastenleerung. Der Wahlbrief muss spätestens bis 18 Uhr im Rathaus Gernsbach eingegangen sein.

Hinweise zur barrierefreien Wahl

Barrierefreie Wahlräume

Um Bürgern mit körperlichen Beeinträchtigungen die Teilnahme an der Wahl zu erleichtern, gibt die Stadtverwaltung Gernsbach folgende Wahllokale bekannt, die mit einem Rollstuhl aufgesucht werden können:

  • Wahlbezirk 101 Links der Murg, südlicher Teil - Stadthalle, Badener Straße
  • Wahlbezirk 102 Links der Murg, nördlicher Teil - Von-Drais-Schule, Von-Drais-Str. 1
  • Wahlbezirk 301 Stadtteil Scheuern - Grundschule Scheuern, Schwannweg 3
  • Wahlbezirk 401 Stadtteil Staufenberg - Staufenberghalle, Staufenberger Str. 92
  • Wahlbezirk 501 Stadtteil Lautenbach - Bürgerhaus, Eichenstr. 25
  • Wahlbezirk 601 Stadtteil Obertsrot - Ebersteinhalle-Foyer, Obertsroter Str. 42
  • Wahlbezirk 701 Stadtteil Hilpertsau - Kindertagesstätte Rockerstrolche, Bahnhofstr. 9 - 11

Betroffene Bürger, die in einem anderen Gernsbacher Wahlbezirk wohnen, aber in einem der angegebenen Wahllokale wählen möchten, können beim Bürgerbüro der Stadt Gernsbach, Igelbachstr. 11, 76593 Gernsbach einen Wahlschein beantragen. Mit diesem Wahlschein kann in einem beliebigen Wahllokal in Gernsbach gewählt werden. Zur Wahl müssen dann der Wahlschein und der Personalausweis ins Wahllokal mitgebracht werden. 
 

Schablone für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl des Landtags am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? 

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. 

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Darüber hinaus wird der Stimmzettel vollständig vorgelesen. Dabei wird auch darauf hingewiesen, falls eine bestimmte Markierung auf der Schablone keinem gültigen Wahlvorschlag zugeordnet ist.

Wer selbst stark seheingeschränkt ist oder jemanden kennt, für den dieses Angebot interessant sein könnte, kann die Schablone und die Audio-CD mit der gesprochenen Version des amtlichen Stimmzettelinhalts kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden anfordern unter Telefon 0761/36122.
 

Kontakt

Bürgerbüro

Igelbachstraße 11
76593 Gernsbach
Telefon 07224 644-449

Wahlleitung und -organisation

Katja Weißhaar

Sachgebietsleiterin
Igelbachstr. 11
76593 Gernsbach
Telefon 07224 644-111
katja.weisshaar@gernsbach.de