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Denkmalschutz

In Gernsbach stehen weit über 400 Gebäude unter Denkmalschutz. Neben historischen Gebäuden wie dem Schloss Eberstein oder dem Alten Rathaus sind auch Zeitzeugnisse der jüngeren Vergangenheit unter Schutz gestellt.

Folgende bauliche Veränderungen an Kulturdenkmalen bedürfen der Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde:
  • Änderungen an der Substanz
  • Änderungen im Erscheinungsbild
  • Aufschriften
  • Werbeeinrichungen

Zur Abstimmung der von Ihnen vorgesehenen Maßnahmen vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin beim Baurechtsamt der Stadt Gernsbach. Dabei sollten Sie die auszuführenden Arbeiten angeben. Über die im Zuge der Besprechung abgestimmten Maßnahmen erhalten Sie eine Bestätigung in Form einers Protokolls bzw. einer förmlichen Genehmigung, sofern für diese Maßnahmen auch eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Denkmalschutz - Gesamtanlage "Altstadt Gernsbach"

Zum Schutz der unverwechselbaren Bilder der "Altstadt" mit allen Bestandteilen und Merkmalen, die zu diesem Bild beitragen wurde diese im Jahre 1983 unter Denkmalschutz gestellt.

Was wird geschützt?

Geschützt wird das Bild des historischen Stadtkerns, wie es sich dem Betrachter von den Straßen und Plätzen, von den Ufern der Murg und von den die Stadt umgebenden Hängen darbietet.
Dieser Kern besteht aus der Altstadt innerhalb der mittelalterlichen Stadtmauern samt dem Bereich der Ebersteinschen Burg (katholische Kirche), aus der westlichen Oberstadt, der Hofstätte am Murgübergang, der Bebauung am Waldbach und der Schloßstraße sowie aus der Vorstadt östlich der Murg. Er zeigt das Bild einer badischen Amts- und Kaufmannsstadt (Holzhandel mit Flößerei), wie sie sich aus einem mittelalterlichen Marktflecken entwickelt hat.

Das Erscheinungsbild ist wesentlich durch die für eine Befestigung günstige Lage auf einem Bergsporn zwischen Waldbach, Ziegelbach und Murg bestimmt. Die mittelalterliche Befestigungsanlage, unter anderem bestehend aus den Stadtmauern, dem Storchenturm, dem Turm der ehemaligen Liebfrauenkirche (ehemaliger Befestigungsturm) und dem Halsgraben sowie dem Verteidigungsvorfeld (heute Friedhof) ist in Teilbereichen erhalten und im Erscheinungsbild deutlich ablesbar.

Im Stadtbild der Gesamtanlage dominierende Gebäude sind die Liebfrauenkirche, die Jakobskirche, der Storchenturm, die Kornspeicher in der Amtsgasse, das ehemalige Rathaus und die ehemalige Speyer`sche Kellerei.

Die Lage der Plätze, die Straßenführung sowie die Stellung und Höhenstaffelung der Gebäude sind auf die topographische Situation bezogen. Das Platz- und Straßenbild wird durch den ein- bis dreigeschossigen Gebäudebestand geprägt. Die Fassaden ergeben sich aus einfachen Strockwerksaufteilungen mit hochrechteckigen Fenstern mit Gewänden teils in Holz, teils in Stein und mit Klappläden. An musterhaften Traufgebäuden im Marktbereich finden sich in Stucktechnik ausgeführte Außenputze. Die im historischen Bestand noch erhaltenen oder originalgetreu ersetzten Fenster sind mehrfach geteilt, die Flügel größtenteils zusätzlich gesprosst. Insbesondere im Bereich der Hauptstraße und der Kornhausstraße wird das Ortsbild durch Gebäude bestimmt, die nach den beiden Straßenbränden (1787/1798) errichtet wurden. Die Dachlandschaft besteht vornehmlich aus Sattel- und Krüppelwalmdächern mit einer Dachneigung von 45 bis 60 Grad.

Die Murg ist durch zwei schräg zur Fließrichtung verlaufende Flachwehre gestaut, von denen jeweils ein Mühlkanal abzweigt. Das linke Murgufer weist eine lockere Bebauung beidseits der Schloßstraße auf, die als einziger Zugang von jenseits der Murg in die geschütze Stadtanlage am linken Ufer führt. Flußaufwärts der Brücke ziehen sich von den Wohngebäuden an der Schloßstraße jeweils nur streifenartig eineinhalbgeschossigen Nebengebäude mit flachgeneigten Satteldächern bis zum Ufer. Bestimmende Akzente dieser lingen Murgfront sind die obere Mühle, die ehemalige Amtsvogtei sowie die unmittelbar flußabwärts an die Brücke grenzende Mühle.  

Welche Auswirkungen hat die Gesamtanlagengenschutzverordnung?

Veränderungen an dem geschützten Bild der Gesamtlanlage bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Genehmigungsbedürftig sind auch Vorhaben ín der Umgebung der Gesamtanlage, wenn sie deren Bild in der Ansicht von außerhalb der Umgrenzung der Gesamtanlage (§ 19) verändern würden.

Der Genehmigung bedürfen insbesondere Veränderungen durch:
  • Errichtung, Änderung und Abbruch baulicher Anlagen
  • Anbringen von Verkleidungen an Außenwänden, Jalousien, Markisen, Werbeanlagen, Automaten und Außenwerbebeleuchtung
  • Verlegen von oberirdischen Leitungen aller Art sowie Neuaufstellen von Masten und Unterstützungen
  • Neuanlage oder Änderung der Straßen, Plätze und ihre Beläge sowie der Straßenbeleuchtung
  • Änderung der bisherigen Bodengestaltung, vor allem durch Abgrabung, Auffüllung und Aufschüttung
  • Errichtung von sonstigen Anlagen und Einrichtungen im öffentlichen Verkehrsraum.

Die Stadt Gernsbach prüft im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt im Einzelfall, ob das geschützte Bild der Gesamtanlage durch die geplanten Maßnahmen erheblich beeinträchtigt wird. Einer Veränderung wird zugestimmt, wenn diese zu keiner oder nur zu einer unerheblichen oder vorübergehenden Beeinträchtigung führt.

Kontakt

Bauverwaltung

Abteilungsleiterin
Susanne Mühlchen

Igelbachstraße 11
76593 Gernsbach
Telefon 07224 644-318
baurechtsamt@gernsbach.de

Sachbearbeiterin
Maria Seyfried

Igelbachstraße 11
76593 Gernsbach
Telefon 07224 644-312
maria.seyfried@gernsbach.de