Gernsbach bleibt Luftkurort

Ein stilisiertes Schild "Katzscher Garten", Magnolienblüten
Foto: Stadt Gernsbach 

Gernsbach darf das Prädikat "Luftkurort" weiterhin führen. 

In Gernsbach stand die Überprüfung der Luftqualität zur Bestätigung des Prädikats „Luftkurort“ an. Die Stadt Gernsbach ließ die vorgeschriebene einjährige Messung nach den Richtlinien des Deutschen Tourismusverbandes e.V. und des Deutschen Heilbäderverbandes e.V. durchführen. Im jetzt vorliegenden amtlichen Gutachten wird bescheinigt, dass die lufthygienischen Voraussetzungen für diese Auszeichnung weiterhin erfüllt sind. 

„Wir freuen uns sehr, dass Gernsbach die Bestätigung für das Prädikat Luftkurort erhalten hat. Die einjährige Messreihe hat gezeigt, dass Gernsbach weiterhin mit guter und gesunder Luft punkten kann. Das ist nicht nur für Touristen und Erholungssuchende ein Grund, nach Gernsbach zu reisen, sondern zeigt auch unseren Bürgerinnen und Bürger einmal mehr, dass sie in einer lebenswerten Stadt wohnen“, freut sich Bürgermeister Julian Christ.

Luftbild des Reha-Zentrums Gernsbach
Foto: Reha-Zentrum Gernsbach 

Zur Bestätigung des Prädikats „Luftkurort“ ließ die Stadt Gernsbach die Luft in Gernsbach vom Deutschen Wetterdienst analysieren. Die einjährige Messreihe fand vom 2. August 2024 bis zum 8. August 2025 statt. Gemessen wurde wöchentlich an den beiden Standorten „Reha-Zentrum“ auf der Weinau und im „Katz’schen Garten“ in der Bleichstraße. Durch die Auswahl der Standorte sollten die lufthygienischen Verhältnisse im gesamten Aufenthaltsbereich der Kurgäste und erholungssuchender Touristen erfasst werden. Die Luftproben wurden auf grobe Staubteilchen (gesamter Grobstaub ohne Blütenpollen), auf „schwarze“ Grobstaubpartikel, auf Feinstaub und Ruß im Feinstaub, auf Blütenpollen sowie auf den Gehalt an Stickstoffdioxid untersucht.

Aus den wöchentlichen Einzelproben wurden für jeden Messstandort und jede gemessene Leitsubstanz die Überschreitungshäufigkeit im Hinblick auf den Kurzzeit-Richtwert sowie die mittlere Konzentration in Hinblick auf den Langzeit-Richtwert berechnet. Für Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ruß kam es im gesamten Messzeitraum zu keinerlei Überschreitung von Kurzzeit-Richtwerten. Für Grobstaub wurde im gesamten Messzeitraum lediglich an einer Messtelle der Kurzzeit-Richtwert einmal überschritten. Bis zu drei Überschreitungen sind gemäß den gültigen Begriffsbestimmungen für jede der untersuchten Luftbeimengungen innerhalb eines Messjahres und an jeder Messstelle erlaubt. Die mittlere Belastungssituation der gemessenen Luftbeimengungen liegen überwiegend im geringen Bereich bzw. im Normalbereich. Insgesamt war die Luftschadstoffbelastung bei dominierenden Nordwest- und Hochdruckwetterlagen am höchsten. Die Luftschadstoffbelastung in Gernsbach ist gemäß Gutachten primär auf verkehrsbedingte Emissionen und im Winterhalbjahr zusätzlich auf die Heizungen zurückzuführen. Die nächste Luftqualitätsbeurteilung steht 2030 an.