
Lagerung von Grünschnitt und Kompost in Gewässernähe
Die Stadt Gernsbach möchte alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich darauf hinweisen, dass Grünschnitt, Äste, Laub, Kompost sowie andere organische Abfälle keinesfalls in der Nähe von Bächen, Flüssen oder Gräben gelagert werden dürfen.
Insbesondere entlang der Murg sowie an zahlreichen kleineren Gewässern im gesamten Stadtgebiet kommt es immer wieder vor, dass Gartenabfälle am Ufer abgeladen oder dort zwischengelagert werden.
Was auf den ersten Blick harmlos erscheint, kann im Falle eines Starkregenereignisses oder eines plötzlichen Wasseranstiegs schwerwiegende Folgen haben.
Schnittgut, Äste und sonstige Materialien werden bei erhöhtem Wasserstand leicht fortgerissen, sammeln sich an Engstellen oder Brücken und führen dort zu gefährlichen Verstopfungen.
Das Wasser kann sich dadurch aufstauen und über die Ufer treten, was zu Überschwemmungen und erheblichen Sachschäden führen kann – nicht nur in unmittelbarer Umgebung, sondern auch flussabwärts.
Neben den Gefahren für Anwohnerinnen und Anwohner verursachen solche Vorfälle auch einen hohen personellen und logistischen Aufwand für den städtischen Bauhof, der für die Instandhaltung der Gewässerläufe zuständig ist.
Um einen reibungslosen Wasserabfluss sicherzustellen, ist die Mithilfe aller Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer erforderlich.
Deshalb zählt die Eigenverantwortung jedes Einzelnen:
- Keine Lagerung von Grünschnitt, Kompost oder anderen Gartenabfällen im Uferbereich oder in unmittelbarer Nähe zu Gewässern.
- Nutzung der vorgesehenen fachgerechten Entsorgungsmöglichkeiten, beispielsweise über die Grünschnittsammelstelle, die Biotonne oder im Rahmen der kommunalen Abholaktionen.
- Illegale Ablagerungen oder Gefahrenstellen sollten dem Ordnungsamt gemeldet werden, um eine zügige Reaktion zu ermöglichen, damit schnell reagiert werden kann.
Jeder Beitrag ist wichtig – gemeinsam lässt sich viel erreichen, um Risiken für Menschen, Natur und Infrastruktur zu reduzieren.