
Hinweis zur Grabpflege auf den städtischen Friedhöfen
Die städtischen Friedhöfe sind Orte des Gedenkens, der Ruhe und der Erinnerung. Ein gepflegtes und würdiges Erscheinungsbild dieser besonderen Orte liegt im Interesse aller Besucherinnen und Besucher.
Die Friedhofsverwaltung bittet daher alle Nutzungs- und Verfügungsberechtigten, durch eine regelmäßige Pflege der Grabstätten zum Erhalt dieses Erscheinungsbildes beizutragen.
Im Rahmen einer Begehung der städtischen Friedhöfe wurde festgestellt, dass einige Grabstätten derzeit einen erhöhten Pflegebedarf aufweisen. Aus diesem Anlass erinnert die Friedhofsverwaltung an die geltenden Regelungen zur Grabpflege.
Insbesondere sind folgende Punkte zu beachten:
- Grabstätten sind würdig zu gestalten und dauerhaft zu pflegen.
- Die Wege rund um die Grabstätte sind regelmäßig von Unkraut, Laub und sonstigen Ablagerungen freizuhalten.
- Für fehlenden Kies darf ausschließlich der auf den Friedhöfen bereitgestellte Kies verwendet werden.
- Das Einbringen eigenen Materials ist nicht zulässig.Verwelkte Blumen, Kränze und sonstiger Grabschmuck sind zeitnah zu entfernen und an den vorgesehenen Sammelplätzen zu entsorgen.
- Büsche, Sträucher und kleine Bäume auf Grabstätten dürfen eine Höhe von 1,50 Metern nicht überschreiten.
Einige Nutzungsberechtigte werden hierzu zusätzlich persönlich angeschrieben. Da jedoch viele Grabstätten betroffen sind, erfolgt dieser Hinweis ergänzend im Stadtanzeiger.
Die Friedhofsverwaltung bedankt sich für das Verständnis und die Unterstützung. Eine regelmäßige und sorgfältige Grabpflege trägt wesentlich dazu bei, dass die städtischen Friedhöfe als gepflegte und würdevolle Orte der Erinnerung erhalten bleiben.
