Tierische Hinterlassenschaften

Spielregeln für Hundehalter

Blick in den Park von der Station für Hundekotbeutel
Stadt Gernsbach

In letzter Zeit häufen sich Bürgerbeschwerden über Hundehalter in Gernsbach, die die Hinterlassenschaften ihrer tierischen Freunde nicht ordnungsgemäß entsorgen.

Aus diesem Anlass werden alle Fellnasenbesitzer an ihre Verpflichtungen erinnert, die sich aus den Vorschriften der Polizeiverordnung der Stadt Gernsbach ergeben. Diese findet sich auf der Homepage unter ‚Stadtrecht‘ neben einer Reihe weiterer wichtiger kommunaler Regelungen (https://www.gernsbach.de/pb/791860.html).
Die Polizeiverordnung regelt in § 10 das Thema ‚Verunreinigung durch Tiere‘. Dieser Passus schreibt vor, dass die Halter oder Führer von Tieren dafür zu sorgen haben, dass deren Notdurft nicht auf öffentlichen Flächen, anderen den Fußgängern vorbehaltenen öffentlichen Verkehrsflächen oder in fremden Grundstücken verrichtet wird. Dennoch ist dort ausgeschiedener Kot unverzüglich zu beseitigen. 

Hierfür stehen an vielen verschiedenen Stellen in Gernsbach Hundekotbeutel-Spender zu Verfügung.

Es versteht sich von selbst, dass die in Kotbeutel verpackte Ausscheidungen ebenfalls nicht auf öffentlichen Flächen oder in fremden Grundstücken, sondern an den entsprechenden Sammelstellen zu entsorgen sind. 

 

Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeiten, welche mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Damit es gar nicht so weit kommt, werden alle Hundehalter ersucht, sich an die geltenden Vorschriften zu halten und so für ein störfreies und freundliches Miteinander zu sorgen.