Öffentliche Bekanntmachung:

Umsetzung von Erstpflege- und Dauerpflegemaßnahmen

im FFH-Gebiet „Unteres Murgtal und Seitentäler“, LSG „Schloß Eberstein und Umgebung“ Gemarkungen Reichental und Obertsrot

Zur ökologischen Aufwertung in den hier genannten Gewannen werden ab 9. November 2026 vom Landschaftserhaltungsverband Rastatt e.V. in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde folgende Landschaftspflegemaßnahmen durchgeführt:  
 

Gemarkung Reichental, Gewann Wolfacker
Flurstück: 1652 
Es werden folgende Maßnahmen durchgeführt: Entfernung von Gehölzen, Mahd, Bekämpfung von Adlerfarn, Beweidung  
 
Gemarkung Reichental, Gewann Hail
Flurstück: 1642 
Es werden folgende Maßnahmen durchgeführt: Entfernung von Gehölzen, Mahd, Bekämpfung von Adlerfarn, Beweidung  
 
Gemarkung Reichental, Gewann Schöllkopf
Flurstück: 1983 
Es werden folgende Maßnahmen durchgeführt: Entfernung von Gehölzen, Mahd, Bekämpfung von Adlerfarn, Beweidung  
 
Gemarkung Reichental, Gewann Eben
Flurstück: 2303/1 
Es werden folgende Maßnahmen durchgeführt: Entfernung von Gehölzen, Mahd, Bekämpfung von Adlerfarn, Beweidung  
 
Gemarkung Reichental, Gewann Auwiesen
Flurstück: 3302 
Es werden folgende Maßnahmen durchgeführt: Entfernung von Gehölzen, Mahd, Bekämpfung von Adlerfarn, Beweidung mit Rindern
 
Gemarkung Obertsrot, Gewann Kleebuckel
Flurstücke: 743, 750, 748, 751 
Es werden folgende Maßnahmen durchgeführt: Entfernung von Gehölzen, Mahd, Beweidung  
 
 
Es entstehen Ihnen keine Kosten für die Maßnahmen.
 
Die Bewirtschaftung in den Folgejahren wird, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel, durch den Landkreis Rastatt organisiert. Es entstehen den Eigentümern hierdurch keine Kosten. Die Flurstücke sollen jedes Jahr beweidet oder gemäht werden, damit das Grünland offengehalten wird und als Lebensraum erhalten bleibt. 
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sonstige Eigentumsrechte und -pflichten, wie beispielsweise die Verkehrssicherungspflicht, Grundsteuer, Kosten der Berufsgenossenschaft etc., weiterhin beim Eigentümer verbleiben.
 
Sollten Sie Einwände gegen die geplanten Maßnahmen haben, Anmerkungen machen oder die Maßnahmen selbst durchführen wollen, bitten wir um Rückmeldung bis zum 
8. November 2026
 
per Mail an naturschutz@landkreis-rastatt.de, schriftlich an Landratsamt Rastatt, Untere Naturschutzbehörde, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt oder telefonisch unter 07222/381-5131.
 
Sollten wir bis zum genannten Termin keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie mit der beschriebenen Durchführung der Maßnahmen einverstanden sind.