
Allgemeinverfügung aus Anlass des 48. Altstadtfests
Gemäß den §§ 1,3, 4, 5, 6, 18, 30, 38, 39 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung erlässt die Stadt Gernsbach als Ortspolizeibehörde folgende Allgemeinverfügung:
(Erstellt am 07. September 2026)