
Ampelregelung und halbseitige Sperrung in der Loffenauer Straße dauern an
Aufgrund von Nachfragen aus der Bevölkerung hat die Stadt Gernsbach die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Rastatt, sowie das Regierungspräsidium Karlsruhe als Baulastträger um eine aktuelle Einschätzung gebeten.
Das Landratsamt hat mitgeteilt, dass die bestehende halbseitige Sperrung mit Ampelregelung aus Gründen der Verkehrssicherheit vorerst bestehen bleibt. Hintergrund ist der noch nicht abschließend sanierte, sicherheitsrelevante Zustand der Stützmauer. Die vorhandene Vlies-Abdeckung ist lediglich eine vorläufige Sicherungsmaßnahme und ersetzt die Sanierung nicht. Eine weniger einschränkende Verkehrsregelung wurde geprüft, wird aufgrund verschiedener ungeklärter Sicherheitsrisiken derzeit jedoch nicht angeordnet.
Für die verkehrsrechtliche Anordnung ist die Untere Straßenverkehrsbehörde zuständig; die L 564 und die Sanierung der Stützmauer fallen in die Zuständigkeit des Landes Baden-Württemberg bzw. des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Eine Anpassung der Verkehrsregelung erfolgt, sobald der Abschluss der Sanierung bzw. eine mögliche Aufhebung der verkehrsrechtlichen Anordnung feststeht.
Die halbseitige Sperrung bleibt daher weiterhin angeordnet und beruht auf Feststellungen der Fachbehörde. Die Ampelregelung ist unabhängig davon für die geordnete Verkehrsabwicklung erforderlich, insbesondere um den Verkehr in den Spitzenstunden sicher über die verbleibende einspurige Fahrbahn zu führen.
Sobald eine Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum Abschluss der Sanierung bzw. zu einer möglichen Aufhebung der verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde in Rastatt vorliegt, wird die Maßnahme angepasst.