
Doppelhaushalt 2026/2027 der Stadt Gernsbach ist rechtskräftig
Die Rechtsaufsicht des Landkreises Rastatt hatte den Haushalt bereits am 5. August ohne Einschränkungen genehmigt. Nach einem erforderlichen Beitrittsbeschluss des Gemeinderats ist der Haushalt ab Freitag, 11. September, nun auch vollziehbar.
Grund für die Verzögerung war eine in der Haushaltssatzung enthaltene Verpflichtungsermächtigung für die Jahre ab 2029. Diese wurde von der Rechtsaufsicht nicht in der vom Gemeinderat beschlossenen Höhe genehmigt. Der Gemeinderat musste deshalb seine Beschlussfassung entsprechend anpassen. Der notwendige Beitrittsbeschluss wurde am vergangenen Montag einstimmig gefasst.
Damit endet für die Stadt eine mehr als achtmonatige Phase der vorläufigen Haushaltsführung. Seit Jahresbeginn durfte die Stadt zwar ihre laufenden Aufgaben erfüllen, neue Maßnahmen konnten jedoch grundsätzlich nicht begonnen werden.
„Wir sind froh, dass das Haushaltsverfahren nun vollständig abgeschlossen ist und wir wieder handlungsfähig sind“, sagt Kämmerer Benedikt Lang. „Die Einschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung waren an einigen Stellen durchaus spürbar. Jetzt können wir beispielsweise die ausstehenden laufenden Vereinszuschüsse auszahlen, Digitalisierungsmaßnahmen für Rathaus und Schulen beauftragen sowie notwendige Ersatzbeschaffungen für Feuerwehr und Bauhof auf den Weg bringen.“
Mit der Rechtskraft des Doppelhaushalts verfügt die Stadt nun über die notwendige Grundlage, um die im Haushalt vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen und ihre Arbeit für die kommenden beiden Jahre planmäßig fortzuführen.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung sind online auf der Homepage der Stadt Gernsbach abrufbar unter: www.gernsbach.de/finanzen
