
Änderung zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren im Stadtanzeiger
Die Stadt Gernsbach hat das Verfahren zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Stadtanzeiger aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben angepasst. Während bislang eine Veröffentlichung grundsätzlich möglich war, sofern kein Widerspruch vorlag, ist künftig eine ausdrückliche Einverständniserklärung der betroffenen Person erforderlich.
Aus Gründen des Datenschutzes und zum Schutz vor möglichen Betrugsfällen, beispielsweise dem sogenannten Enkeltrick, werden künftig weder die Adresse noch das genaue Geburtsdatum veröffentlicht. Die Jubiläen erscheinen jeweils zum Monatsanfang im Stadtanzeiger.
Veröffentlicht werden können Altersjubiläen zum 70., 80. und 90. Geburtstag sowie ab dem 100. Geburtstag zu jedem weiteren Geburtstag. Bei den Ehejubiläen sind Veröffentlichungen zum 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag möglich. Bei Ehejubiläen ist die Unterschrift beider Ehepartner erforderlich. Die Jubiläumsdaten werden von der Stadt Gernsbach aus dem Melderegister ermittelt. Die Einwilligung gilt jeweils nur für das konkrete Jubiläum. Für ein späteres Alters- oder Ehejubiläum ist daher eine erneute Einverständniserklärung erforderlich.
Für eine Veröffentlichung ist die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung frühestens drei und spätestens einen Monat vor dem Jubiläum an die Stadt Gernsbach zu übermitteln. Das Formular ist beim Bürgerbüro erhältlich und steht auch auf der städtischen Homepage unter www.gernsbach.de/senioren zum Download bereit.
Kontakt: Stadt Gernsbach – Bürgerbüro, Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach, Telefon 07224 644-449, E-Mail buergerbuero@gernsbach.de .
Weitere Informationen zum Datenschutz und Art. 13 EU-DSGVO sind auf der städtischen Homepage zu finden: www.gernsbach.de/datenschutz
