Zahlungsaufforderung für die 3. Grundsteuerrate 2026

Am 15. August 2026  ist die 3. Grundsteuerrate für das Kalenderjahr 2026 zur Zahlung fällig. Es wird hiermit öffentlich an die Zahlung erinnert.

Konten der Stadt Gernsbach:
Sparkasse Rastatt-Gernsbach IBAN DE83 6655 0070 0060 0027 14 BIC SOLADES1RAS
Volksbank pur  IBAN DE74 6619 0000 0050 0466 05 BIC GENODE61KA1

Bei Banküberweisungen bitte das Buchungszeichen und den Verwendungszweck anzugeben. Einzahlungen ohne diese Angaben verzögern die Bearbeitung und können zu Fehlbuchungen führen.

Bei Zahlungsverzug ist die Stadtkasse gesetzlich verpflichtet, für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag sowie Mahngebühren zu erheben. Zahlungspflichtigen, die der Stadtkasse ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt haben, wird die Grundsteuer zum Fälligkeitstermin abgebucht.