
Lebensmittel ordnungsgemäß lagern - Abfälle ordnungsgemäß entsorgen
Stadt bittet um Mithilfe
Beim Ordnungsamt der Stadt Gernsbach sind in den vergangenen Wochen vermehrt Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen, dass in verschiedenen Bereichen der Kernstadt sowie in den Ortsteilen Ratten gesichtet wurden.
Ratten werden insbesondere durch offen zugängliche Nahrungsquellen, Futterreste, Nistmöglichkeiten sowie unverschlossen oder offen gelagerten Müll angezogen. Die Stadtverwaltung appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, Lebensmittelreste und Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen und keine potenziellen Nahrungsquellen offen liegen zu lassen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt zudem der Haltung von Tieren im Freien oder in Ställen, beispielsweise bei der Hühnerhaltung. Hier sollte auf eine konsequente Hygiene geachtet und darauf verzichtet werden, Futterreste oder anderes tierisches Futter offen zugänglich zu lagern.
Ratten gelten gemäß § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz als Gesundheitsschädlinge. Sie können Krankheitserreger auf Menschen und Tiere übertragen und durch ihr Wühl- und Nageverhalten erhebliche Schäden an Gebäuden, technischen Einrichtungen und Leitungen verursachen.
Ratten gelten gemäß § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz als Gesundheitsschädlinge. Sie können Krankheitserreger auf Menschen und Tiere übertragen und durch ihr Wühl- und Nageverhalten erhebliche Schäden an Gebäuden, technischen Einrichtungen und Leitungen verursachen.
Zur besseren Ursachenforschung nimmt das Ordnungsamt Gernsbach weiterhin Hinweise zu möglichen Rattenvorkommen oder deren Ursachen entgegen. Diese können an das Ordnungsamt der Stadt Gernsbach, Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach, oder per E-Mail an ordnungsamt@gernsbach.de gerichtet werden.