
Vermessungen
Ankündigung von Vermessungs- und Grabungsarbeiten in der Gemarkung Reichental in den Gewannen Heubügel, Auwiesen und Löchlewiesen
Das Landratsamt Rastatt – Amt für Flurneuordnung, Geoinformation und Vermessung (untere Vermessungsbehörde) wird ab der 25. Kalenderwoche 2026 in der Gemarkung Reichental, zwischen den Gewannen Heubügel, Auwiesen und Löchlewiesen, Vermessungs- und Grabarbeiten durchführen. Bei den Arbeiten handelt es sich um Grenzfeststellungen gemäß § 5 Abs.3 Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG). Die Arbeiten werden als Vorarbeit zur späteren Schlussvermessung der L76b im Auftrag des Regierungspräsidium Karlsruhe durchgeführt.
Folgende Flurstücke sind betroffen:
Gemarkung Reichental:
91/4, 91/5, 3213, 3258, 3259, 3260, 3261, 3262, 3263, 3263/1, 3264, 3265, 3266, 3266/1, 3267, 3267/1, 3268, 3269, 3269/1, 3270, 3270/1, 3271, 3272, 3273, 3273/1, 3274, 3275, 3276, 3277, 3278, 3279, 3280, 3281, 3282, 3282/1, 3283, 3298, 3299, 3299/1, 3300, 3301, 3302, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3308, 3309, 3310, 3311, 3311/1, 3312, 3313, 3314, 3315, 3316, 3317, 3318, 3319, 3320, 3321, 3322, 3360
Den Grundstückseigentümern steht die Möglichkeit offen, bei den Vermessungsarbeiten dabei zu sein, ihre Anwesenheit ist jedoch nicht erforderlich.
Die mit der Durchführung der Vermessungsarbeiten beauftragten Personen sind nach § 17 VermG befugt die Flurstücke zu betreten.
Weitere Auskünfte erteilt das Landratsamt Rastatt – Amt für Flurneuordnung, Geoinformation und Vermessung unter der Tel. 07222 381–4153, Herr Norman Koffler bzw. E-Mail: amt41@landkreis-rastatt.de