
Öffentliche Zustellungen
Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück der Stadt Gernsbach wird gem. § 122 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwZG) öffentlich zugestellt
Mahnung vom 28.05.2026
Aktenzeichen 5.0100.013870.2
Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers:
Herr Klaus-Hinrich Glodd, Uhlandstr. 6, 76593 Gernsbach
(von Amtswegen nach unbekannt abgemeldet)
Die derzeitige Anschrift der vorgenannten Person ist unbekannt. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sind erfolglos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 LVwZG).
Der Empfänger oder eine von Ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes, bei folgender Stelle einsehen oder abholen:
Behörde
Stadt Gernsbach
Anschrift
Igelbachstr. 11
76593 Gernsbach
Abteilung
Stadtkasse
Zimmer 114
Öffnungszeiten
Montag 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:00 – 13:00 Uhr
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 11 Abs. 2 LVwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Gernsbach, den 12.06.2026
Stadt Gernsbach
Stadtkasse
Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück der Stadt Gernsbach wird gem. § 122 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwZG) öffentlich zugestellt
Ankündigung der Zwangsvollstreckung vom 10.06.2026
Aktenzeichen 5.0100.013870.2
Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers:
Herr Klaus-Hinrich Glodd, Uhlandstr. 6, 76593 Gernsbach
(von Amtswegen nach unbekannt abgemeldet)
Die derzeitige Anschrift der vorgenannten Person ist unbekannt. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sind erfolglos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 LVwZG).
Der Empfänger oder eine von Ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes, bei folgender Stelle einsehen oder abholen:
Behörde:
Stadt Gernsbach
Anschrift:
Igelbachstr. 11
76593 Gernsbach
Abteilung:
Stadtkasse
Zimmer 114
Öffnungszeiten:
Montag 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:00 – 13:00 Uhr
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 11 Abs. 2 LVwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Gernsbach, den 12.06.2026
Stadt Gernsbach
Stadtkasse
Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück der Stadt Gernsbach wird gem. § 122 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwZG) öffentlich zugestellt
Mahnung vom 28.05.2026
Aktenzeichen 5.0100.031469.1
Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers:
Herr Krisztian Lecsek und Frau Eszter Edina Lecsek, Streckfuß 4, 76593 Gernsbach
(von Amtswegen nach unbekannt abgemeldet)
Die derzeitige Anschrift der vorgenannten Personen ist unbekannt. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sind erfolglos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 LVwZG).
Der Empfänger oder eine von Ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes, bei folgender Stelle einsehen oder abholen:
Behörde
Stadt Gernsbach
Anschrift
Igelbachstr. 11
76593 Gernsbach
Abteilung
Stadtkasse
Zimmer 114
Öffnungszeiten
Montag 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:00 – 13:00 Uhr
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 11 Abs. 2 LVwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Gernsbach, den 12.06.2026
Stadt Gernsbach
Stadtkasse
Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück der Stadt Gernsbach wird gem. § 122 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwZG) öffentlich zugestellt
Ankündigung der Zwangsvollstreckung vom 10.06.2026
Aktenzeichen 5.0100.031469.1
Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers:
Herr Krisztian Lecsek und Frau Eszter Edina Lecsek, Streckfuß 4, 76593 Gernsbach
(von Amtswegen nach unbekannt abgemeldet)
Die derzeitige Anschrift der vorgenannten Personen ist unbekannt. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sind erfolglos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 LVwZG).
Der Empfänger oder eine von Ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes, bei folgender Stelle einsehen oder abholen:
Behörde
Stadt Gernsbach
Anschrift
Igelbachstr. 11
76593 Gernsbach
Abteilung
Stadtkasse
Zimmer 114
Öffnungszeiten
Montag 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:00 – 13:00 Uhr
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 11 Abs. 2 LVwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Gernsbach, den 12.06.2026
Stadt Gernsbach
Stadtkasse
Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück der Stadt Gernsbach wird gem. § 122 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwZG) öffentlich zugestellt
Grundsteuerbescheid 2025 und 2026 vom 11.06.2026
Aktenzeichen 5.0100.003561.0
Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers:
Herr Klaus Knapp, Australien
(von Amtswegen nach unbekannt abgemeldet)
Die derzeitige Anschrift der vorgenannten Person ist unbekannt. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sind erfolglos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 LVwZG).
Der Empfänger oder eine von Ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes, bei folgender Stelle einsehen oder abholen:
Behörde:
Stadt Gernsbach
Anschrift:
Igelbachstr. 11
76593 Gernsbach
Abteilung:
Steuern, Gebühren & Beiträge
Zimmer 211
Öffnungszeiten:
Montag 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:00 – 13:00 Uhr
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 11 Abs. 2 LVwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Gernsbach, den 18.06.2026
Stadt Gernsbach
Steuern, Gebühren & Beiträge
Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück der Stadt Gernsbach wird gem. § 122 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwZG) öffentlich zugestellt
Grundsteuerbescheid 2025 und 2026 vom 07.05.2026
Aktenzeichen 5.0100.003493.1
Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers:
Herr Merkel Konrad Josef, Michigan, USA
(von Amtswegen nach unbekannt abgemeldet)
Die derzeitige Anschrift der vorgenannten Person ist unbekannt. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sind erfolglos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 LVwZG).
Der Empfänger oder eine von Ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes, bei folgender Stelle einsehen oder abholen:
Behörde:
Stadt Gernsbach
Anschrift:
Igelbachstr. 11
76593 Gernsbach
Abteilung:
Steuern, Gebühren & Beiträge
Zimmer 211
Öffnungszeiten:
Montag 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:00 – 13:00 Uhr
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 11 Abs. 2 LVwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Gernsbach, den 18.06.2026
Stadt Gernsbach
Steuern, Gebühren & Beiträge
Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück der Stadt Gernsbach wird gem. § 122 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwZG) öffentlich zugestellt
Grundsteuerbescheid 2025 und 2026 vom 10.06.2026
Aktenzeichen 5.0100.003560.1
Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers:
Frau Emilie Hofmann, geb. Braun, Toronto, Kanada
(von Amtswegen nach unbekannt abgemeldet)
Die derzeitige Anschrift der vorgenannten Person ist unbekannt. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sind erfolglos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 LVwZG).
Der Empfänger oder eine von Ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes, bei folgender Stelle einsehen oder abholen:
Behörde:
Stadt Gernsbach
Anschrift:
Igelbachstr. 11
76593 Gernsbach
Abteilung:
Steuern, Gebühren & Beiträge
Zimmer 211
Öffnungszeiten:
Montag 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:00 – 13:00 Uhr
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 11 Abs. 2 LVwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Gernsbach, den 18.06.2026
Stadt Gernsbach
Steuern, Gebühren & Beiträge
Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück der Stadt Gernsbach wird gem. § 122 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwZG) öffentlich zugestellt
Grundsteuerbescheid 2025 und 2026 vom 10.06.2026
Aktenzeichen 5.0100.003559.8
Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers:
Herr Günther Richard Groepl, Waldstr. 17, 76437 Rastatt
(von Amtswegen nach unbekannt abgemeldet)
Die derzeitige Anschrift der vorgenannten Person ist unbekannt. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sind erfolglos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 LVwZG).
Der Empfänger oder eine von Ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes, bei folgender Stelle einsehen oder abholen:
Behörde:
Stadt Gernsbach
Anschrift:
Igelbachstr. 11
76593 Gernsbach
Abteilung:
Steuern, Gebühren & Beiträge
Zimmer 211
Öffnungszeiten:
Montag 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:00 – 13:00 Uhr
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 11 Abs. 2 LVwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Gernsbach, den 18.06.2026
Stadt Gernsbach
Steuern, Gebühren & Beiträge
Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück der Stadt Gernsbach wird gem. § 122 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwZG) öffentlich zugestellt
Grundsteuerbescheid 2025 und 2026 vom 11.05.2026
Aktenzeichen 5.0100.003499.0
Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers:
Frau Ida Harrison, geb. Rothenberger, Littlebolough Lanes, Großbritannien
(von Amtswegen nach unbekannt abgemeldet)
Die derzeitige Anschrift der vorgenannten Person ist unbekannt. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sind erfolglos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 LVwZG).
Der Empfänger oder eine von Ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes, bei folgender Stelle einsehen oder abholen:
Behörde:
Stadt Gernsbach
Anschrift:
Igelbachstr. 11
76593 Gernsbach
Abteilung:
Steuern, Gebühren & Beiträge
Zimmer 211
Öffnungszeiten:
Montag 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:00 – 13:00 Uhr
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 11 Abs. 2 LVwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Gernsbach, den 18.06.2026
Stadt Gernsbach
Steuern, Gebühren & Beiträge