Bekanntmachung des Inkrafttretens des Bebauungsplans „Rechte Murgseite, 16. Änderung – Blumenweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht

Der Gemeinderat der Stadt Gernsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Mai 2026 den Bebauungsplan „Rechte Murgseite, 16. Änderung – Blumenweg“ mit zeichnerischem Teil, einschließlich planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit  gemeinsamer Begründung, jeweils in der Fassung vom 20. April 2026 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB), § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) als jeweils selbständige Satzung beschlossen. 

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem zeichnerischen Teil zu entnehmen.