Erweiterung des Sanierungsgebiets „Altstadt II“ beschlossen

Ausschnitt aus dem Gernsbacher Stadtplan. Altstadt und Innenstadt.
© dieSTEG

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2026 einstimmig die Erweiterung des Sanierungsgebiets „Altstadt II“ beschlossen.

Mit der Anpassung der Satzung schafft die Stadt wichtige Voraussetzungen für die weitere positive Entwicklung zentraler Bereiche Gernsbachs und die Nutzung von Sanierungsfördermitteln.

Bereits im März 2024 hatte der Gemeinderat eine Änderung der Abgrenzung des Sanierungsgebiets beschlossen. Hintergrund waren die geänderten Planungen rund um den neuen Reiner-Sontheimer-Steg zwischen Altstadt und Wörthgarten. Nun wird das Gebiet in zwei weiteren Bereichen erweitert.

Der erste Erweiterungsbereich liegt östlich der Murg und umfasst Flächen zwischen Salmengasse, Teilen der Igelbachstraße, der Stadtbrücke, Teilen der Bleichstraße sowie den Bereichen Bleichstraße 18 und Gottlieb-Klumpp-Straße 12. Ziel ist es, das Quartier rund um den Kelterplatz und die Volksbank städtebaulich aufzuwerten und weiter zu beleben.

In diesem Zusammenhang ist unter anderem vorgesehen, das private Gebäude Salmengasse 3 zugunsten eines privaten Neubaus an der Gottlieb-Klumpp-Straße zurückzubauen.

Der zweite Erweiterungsbereich betrifft das Grundstück Jahnstraße 5 westlich der Murg, direkt neben der ehemaligen Handelslehranstalt. Für den Abbruch des bestehenden Gebäudes sollen Fördermittel genutzt werden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt und soll mittelfristig die Schulentwicklung in diesem Bereich unterstützen.

Bürgermeister Julian Christ betont: „Mit der Erweiterung des Sanierungsgebiets setzen wir die nachhaltige Stadtentwicklung konsequent fort. Die beschlossene Anpassung der Satzung ermöglicht es, die geplanten Maßnahmen gezielt umzusetzen und weitere attraktive Entwicklungsperspektiven für die Innenstadt und angrenzende Bereiche zu schaffen.“