
Aufstellung und Aktualisierung des Lärmaktionsplans
Die Stadt Gernsbach ist die für die Aufstellung und Aktualisierung eines Lärmaktionsplans nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für das Gemeindegebiet zuständige Behörde. Nach der letzten Aktualisierung des Lärmaktionsplans im Jahr 2019 ist es jetzt wieder Aufgabe, diesen Plan fortzuschreiben. Hierbei ist aufgrund der rechtlichen Anforderungen zumindest der Lärm ausgehend von der B 462 und L 78 zu berücksichtigen.
Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch Hauptverkehrsstraßen zu erkennen und schädlichen Auswirkungen für die Bevölkerung vorzubeugen oder sie zu mindern. Daneben sollen auch ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden.
In Zusammenarbeit mit einem Fachbüro wurde ein Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans erstellt. In diesem Entwurf werden die rechtlichen Rahmenbedingungen genannt, die Ergebnisse der Lärmkartierung zusammengefasst und Maßnahmenvorschläge vorgestellt.
Im Rahmen der Fortschreibung soll die Öffentlichkeit zu Vorschlägen gehört werden. Insbesondere die betroffenen Bürger/-innen sollen rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung von Lärmaktionsplänen mitzuwirken. Dies soll analog zu den in Bauleitplanverfahren üblichen Verfahren erfolgen, wobei eine einstufige Beteiligung vorgesehen ist.
Die Planunterlagen des Lärmaktionsplanes mit Maßnahmenkonzept liegen in der Zeit vom 04.05.2026 bis 08.06.2026 bei der Stadtverwaltung Gernsbach während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Darüber hinaus ist der Lärmaktionsplan mit seinen Anlagen auf der Internetseite der Stadt Gernsbach unter folgender Adresse abrufbar: www.gernsbach.de/laermaktionsplan
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Über eingegangene Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Weitergehende Informationen zur Lärmkartierung und -aktionsplanung werden auf den Internetseiten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) unter dem Thema Lärmkartierung, Lärmaktionsplanung bereitgestellt:
Lärmkartierung, Lärmaktionsplanung - Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg