Stadtwerke Gernsbach - Feststellungsbeschluss für das Wirtschaftsjahr 2022

Der Gemeinderat hat am 23.02.2026 aufgrund von § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes i. V. mit § 6 Abs. 2 Nr. 4 den Jahresabschluss wie folgt festgestellt: