
Finanzamt Rastatt: Grundsteuer - Änderungen am Grundbesitz
Eigentümer von Grundbesitz (z. B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung), an welchem sich Änderungen ergeben haben, müssen bis 31. März des Folgejahres beim Finanzamt eine sogenannte "Grundsteuerveränderungsanzeige" (Anzeige) abgeben, und zwar ohne Aufforderung des Finanzamts.
Eine Anzeige ist abzugeben, wenn mindestens einer der nachstehenden Änderungsgründe vorliegt:
- der bisherige Grundsteuerwert ändert sich
Beispiel: Zu einem bestehenden Grundstück wird eine Teilfläche hinzugekauft oder es wird eine Teilfläche verkauft.
- die Vermögensart ändert sich
Beispiel: Ein landwirtschaftliches Grundstück wird in eine Baulandumlegung einbezogen.
- es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer erstmaligen Feststellung führen können
Beispiel: Ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus wird in Eigentumswohnungen aufgeteilt.
- es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer Aufhebung des Grundsteuerwerts führen können
Beispiel: Mehrere Grundstücke werden zusammengelegt.
- die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl wegfallen sind
Beispiel: Ein Gebäude wird nicht mehr überwiegend zum Wohnen genutzt.
- sich die Nutzungen oder die Eigentumsverhältnisse eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Grundstücks ändern und dies zu einer Änderung oder zum Wegfall der Steuerbefreiung führen kann.
Beispiel: Ein bisher von der Kirche genutztes Grundstück wird an ein gewerbliches Unternehmen vermietet oder verkauft.Bei folgenden Änderungen müssen Sie keine Anzeige abgeben:
- Errichtung eines Gebäudes bzw. dessen Abbruch, bauliche Veränderungen an einem eventuell vorhandenen Gebäude
- Eigentümerwechsel
- Änderungen von Bodenrichtwerten durch die Gutachterausschüsse
Wer eine in 2025 eingetretene Änderung noch nicht angezeigt hat, wird dazu aufgefordert, dies umgehend nachzuholen. Die Anzeige muss grundsätzlich in elektronischer Form erfolgen. Das geht über das Portal "Mein ELSTER". Hierfür stellt die Finanzverwaltung im Portal "Mein ELSTER“ das elektronische Formular „Grundsteueränderungsanzeige“ zur Verfügung. Wenn man die Grundsteuererklärung schon über "Mein ELSTER" abgegeben hat, kann man einfach die Daten daraus übernehmen, soweit erforderlich anpassen und digital ans Finanzamt übermitteln. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.grundsteuer-bw.de oder bei Ihrem Finanzamt.