Fortschreibung des Lärmaktionsplans: Stadt erfüllt gesetzliche Vorgaben

Tempo 30 Schild
(c) Stadt Gernsbach

Die Stadt Gernsbach schreibt ihren Lärmaktionsplan fort.

Grundlage der aktuellen Fortschreibung ist die Lärmkartierung aus dem Jahr 2023 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).

Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), wonach Kommunen bestehende Lärmaktionspläne regelmäßig überprüfen und – sofern erforderlich – an neue Daten und rechtliche Entwicklungen anpassen müssen. 

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 23. März 2026 mit dem Entwurf befasst und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange einstimmig beschlossen.

Ziel der Fortschreibung ist es, die Lärmbelastung im Stadtgebiet systematisch zu erfassen und geeignete Maßnahmen zur Minderung zu prüfen. Neben den Hauptverkehrsachsen werden dabei auch weitere innerörtliche Straßen in die Betrachtung einbezogen, um ein umfassendes Bild der Lärmsituation zu erhalten.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Fichtner Water & Transportation GmbH erarbeitet. Er enthält eine Auswertung der aktuellen Lärmkartierung, strategische Ansätze zur Lärmminderung sowie konkrete Vorschläge für Einzelmaßnahmen. Dazu zählen unter anderem lärmmindernde Fahrbahnbeläge und punktuelle Geschwindigkeitsreduzierungen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, ihrer Auswirkungen auf den Verkehr sowie ihrer Umsetzbarkeit bewertet. Dabei wurde besonders darauf geachtet, Lösungen zu entwickeln, die für die Stadt mit einem vertretbaren und möglichst begrenzten finanziellen Aufwand verbunden sind.

Vor einer endgültigen Beschlussfassung wird die Öffentlichkeit beteiligt. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird hierzu öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Diese werden im Anschluss ausgewertet und dem Gemeinderat zur abschließenden Beratung vorgelegt.

Mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans kommt die Stadt nicht nur ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, sondern schafft zugleich eine wichtige Grundlage für einen wirksamen und zugleich wirtschaftlich tragfähigen Lärmschutz im Stadtgebiet.