
Abwasserverband Mittleres Murgtal
Feststellungsbeschluss
für das Wirtschaftsjahr 2023
für das Wirtschaftsjahr 2023
Die Verbandsversammlung hat am 23.02.2026 aufgrund von § 10 der
Verbandssatzung in Verbindung mit § 16 des Eigenbetriebsgesetzes und
den §§ 18 bis 20 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit den
Jahresabschluss wie folgt festgestellt:
4. Die Erfolgsrechnung wurde durch eine Erstattung/Nacherhebung der Umlagen
ausgeglichen.
5. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses wird gemäß § 95b GemO
öffentlich bekannt gemacht und der Rechtsaufsichtsbehörde sowie der Prüfungs
behörde mitgeteilt.
6. Der Jahresabschluss wird zur Aufsichtsprüfung bereit gestellt
Gernsbach, den 23.02.2026
Bürgmeister Julian Christ
Verbandsvorsitzender
(Erstellt am 17. März 2026)