
Abwasserverband „Mittleres Murgtal" Sitz Gernsbach
Satzung zur Änderung
der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 14.01.2021
Auf Grund von § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den §§ 5, 13 und 16 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit /GKZ) in Verbindung mit § 8 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 23.02.2026 folgende Satzungsänderung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen:
I.
In der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 14.01.2021 wird nachstehende Änderung vorgenommen.
§1
§ 2 erhält folgende Fassung:
„Folgende Aufwandsentschädigungen werden festgesetzt:
a) Verbandsvorsitzender monatlich 500, - €
b) Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden monatlich 250, -€
II.
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2026 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Gernsbach, den 23. Februar 2026
Julian Christ
Verbandsvorsitzender