‚Gestaltungssatzung Altstadt‘ nach Öffentlichkeitsbeteiligung mit großer Mehrheit beschlossen

Fachwerkhäuser mit Girlanden mit bunten Fähnchen geschmückt.
(c) Stadt Gernsbach

„Unsere Altstadt ist das Herzstück Gernsbachs. Mit der neuen Gestaltungssatzung schaffen wir einen klaren, zeitgemäßen Rahmen, der sowohl den Erhalt der historischen Bausubstanz als auch moderne Nutzungen ermöglicht“, betont Bürgermeister Julian Christ.

Der Gemeinderat der Stadt Gernsbach hatte bereits in seiner Sitzung, mit dem Offenlagebeschluss im Oktober 2025 wichtige Schritte zur Aktualisierung der Gestaltungssatzung „Altstadt“ beschlossen.

Die Satzung regelt unter anderem die Gestaltung von Fassaden, Dächern, technischen Anlagen, Einfriedungen, Werbeanlagen und Verkaufsautomaten. Ihr Geltungsbereich umfasst überwiegend die denkmalgeschützten Gebäude der Altstadt.

Die bisherige Satzung stammte aus dem Jahr 1983 und wurde federführend durch das Stuttgarter Planungsbüro ISA grundlegend überarbeitet, um die gestalterischen Vorgaben an heutige Anforderungen anzupassen und zugleich den historischen Charakter der Gernsbacher Altstadt zu bewahren.
 

Alle eingegangenen Anregungen wurden sorgfältig geprüft und abgewogen. Die eingegangenen Hinweise lösen keine relevanten Änderungen des Entwurfs aus, sodass die Gestaltungssatzung in der vorliegenden Fassung beschlossen werden konnte.

Vom 27. Oktober bis einschließlich 1. Dezember 2025 fand die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt. Während dieser Phase konnten Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zum Entwurf der neuen Satzung abgeben.