
Bebauungsplan „Rechte Murgseite, 16. Änderung – Blumenweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht
2. Veröffentlichung / Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Gernsbach hat am 23.02.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Rechte Murgseite, 16. Änderung – Blumenweg“ vom Januar 2026 gebilligt sowie beschlossen, die 2. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
(Erstellt am 25. Februar 2026)