
Bekanntmachung des Inkrafttretens der Gestaltungssatzung „Altstadt Gernsbach"
Der Gemeinderat der Stadt Gernsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. Februar 2026 die Gestaltungssatzung "Altstadt Gernsbach" in der Fassung vom 22. Januar 2026 aufgrund von § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg i. V. m. § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg als Satzung beschlossen. Mit Inkrafttreten dieser Gestaltungssatzung tritt die Gestaltungssatzung „Altstadt“ vom 11. Juli 1983 außer Kraft.
(Erstellt am 25. Februar 2026)