
Aufhebung der Bebauungspläne „Kelterplatz“ und „Innenstadt Mitte“ und Neuaufstellung des Bebauungsplans „Neue Innenstadt Mitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Aufhebungs- und Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB hat der Gemeinderat der Stadt Gernsbach in seiner öffentlichen Sitzung am 23.02.2026 beschlossen, den am 14.04.1971 in Kraft getretenen Bebauungsplan „Kelterplatz“ aufzuheben. Maßgebend für die Aufhebung ist der Geltungsbereich vom 21.01.2026.
Zudem hat der Gemeinderat beschlossen, den am 19.02.2009 in Kraft getretenen Bebauungsplan „Innenstadt Mitte“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB aufzuheben. Maßgebend für die Aufhebung ist der Geltungsbereich vom 21.01.2026.
Des Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen, einen Bebauungsplan „Neue Innenstadt Mitte 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB neu aufzustellen. Maßgebend für die Neuaufstellung ist der Geltungsbereich vom 21.01.2026.