Öffentliche Zustellung

Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück der Stadt Gernsbach wird gem. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt:
 

Jahresbescheid 2025 und Vorauszahlungen 2026 vom 12.02.2026
Aktenzeichen 5.8888.886854.0
 
Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers:
Herrn
Thomas Stenzel
Karl-Götz-Str. 25, 76593 Gernsbach
(von Amtswegen nach unbekannt abgemeldet)
Die derzeitige Anschrift der vorgenannten Person ist unbekannt. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sind erfolglos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG).
Der Empfänger oder eine von Ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes, bei folgender Stelle einsehen oder abholen:
 
Behörde:
Stadtwerke Gernsbach
Anschrift
Hillaustr. 11
76593 Gernsbach
Abteilung
Finanzwesen
Zimmer 01

Öffnungszeiten
Montag 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:00 – 13:00 Uhr
 
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 10 Abs. 2 VwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
 
Gernsbach, den 12.02.2026
Stadtwerke Gernsbach