
Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - Rastatt
Terminsbestimmung AZ: 1 K 8/25
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 1.4.2026, 11 Uhr, im Amtsgericht Rastatt, Raum 006, Sitzungssaal, öffentlich versteigert werden:
- Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Gernsbach
- Gemarkung: 8651
- Flurstück: 8651
- Wirtschaftsart u. Lage: Gebäude- und Freifläche
- Anschrift: Schloßwiesenstraße 22 m²: 595
- Blatt: 2990
- Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
- Einfamilien-Doppelhaushälfte u. Carport, Gasheizung und Kachelofen, Wohnfl. ca. 136,74 m², Bj. 1991; voll unterkellert; keine Innenbesichtigung; gute Wohnlage, starke Hanglage
- Verkehrswert: 399.000,00 €
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de . Der Versteigerungsvermerk ist am 14.02.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden. Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
- Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
- IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
- Verwendungszweck: 2540457001502, Az. 1 K 8/25 AG Rastatt
- Bank: Baden-Württembergische Bank
- BIC:SOLADEST600
Schumacher
Rechtspflegerin
Beglaubigt
Rastatt, 12.02.2026
Reinfried, JAng'e
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt
- ohne Unterschrift gültig