
Bekanntmachung über das Recht zur Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026
Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Gemeinde Gernsbach wird in der Zeit vom 16.02.2026 (20. Tag vor der Wahl) bis 20.02.2026 (16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Gernsbach für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten.
(Erstellt am 05. Februar 2026)