
Satzung zur 1. Änderung der Satzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Gernsbach
Aufgrund von § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden in Baden-Württemberg (EigBG), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.12.2025 folgende Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Gernsbach" vom 13.12.2021 beschlossen:
(Erstellt am 11. Dezember 2025)