
1. Änderung der Gestaltungssatzung "Altstadt"
Der Gemeinderat der Stadt Gernsbach hat am 20. Oktober 2025 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung der Gestaltungssatzung "Altstadt" in der Fassung vom 24. September 2025 als Entwurf beschlossen.
Das Verfahren zur Änderung der Gestaltungssatzung als örtliche Bauvorschrift gem. § 74 Abs. 1 Nr. 1 Landesbauordnung (LBO) wird gemäß § 74 Abs. 6 Satz 1 LBO entsprechend § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen.
Das Satzungsgebiet befindet sich im historischen Ortskern von Gernsbach. Der räumliche Geltungsbereich entspricht im Wesentlichen der Abgrenzung der Gesamtanlage Gernsbach und ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze:
Geltungsbereich der 1. Änderung der Gestaltungssatzung "Altstadt" - ohne Maßstab
Ziele und Zwecke der Planung
Die ursprüngliche Gestaltungssatzung stammt aus dem Jahr 1983 und soll grundlegend überarbeitet werden. Dies stellt auch eine Maßnahme des vom Gemeinderat beschlossenen Altstadtentwicklungskonzeptes dar. Ziel der Überarbeitung ist es die bestehende Satzung so fortzuschreiben, dass sie sowohl den Gestaltungszielen, den aktuellen Anforderungen als auch den Erfordernissen und Bedürfnissen der betroffenen Eigentümer Rechnung trägt.
In der Satzung werden Festsetzungen für die Gestaltung der Fassaden, Dach und Dachaufbauten, Solaranlagen, technischen Anlagen, Einfriedungen und sonstige Ausstattungen, Werbeanlagen und Verkaufsautomaten getroffen.
Veröffentlichung
Der Entwurf der 1. Änderung der Gestaltungssatzung "Altstadt" mit den unten genannten Bestandteilen vom 24. September 2025 sowie die öffentliche Bekanntmachung sind im Internet unter (Startseite > Bürger in Gernsbach > Bauen > Bauleitplanung > Altstadt Gestaltungssatzung) sowie unter folgendem Link https://www.gernsbach.de/altstadtgestaltungssatzung zugänglich.
Öffentliche Auslegung
Zudem wird nach § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 1. Änderung der Gestaltungssatzung "Altstadt" mit unten genannten Bestandteilen, vom 27. Oktober 2025 bis einschließlich 01. Dezember 2025 im Rathaus Gernsbach, Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach, im Offenlegungsbereich des Stadtbauamts im 2. Obergeschoss rechts neben der Treppe bzw. links neben dem Aufzug, während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
Montags bis donnerstags 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Montags zusätzlich 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr
Freitags 8:00 – 13:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang ist über die Touristinfo zu den nachfolgenden Zeiten möglich:
Montags – freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montags und donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr.
Der Entwurf der 1. Änderung der Gestaltungssatzung "Altstadt" vom 24. September 2025 in der Entwurfsfassung besteht aus folgenden Teilen:
• Gestaltungssatzung
• Begründung
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der vorgenannten Stelle abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung der Gestaltungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Gernsbach, den 21.10.2025
Julian Christ
Bürgermeister
