Zwangsvollstreckung

Beglaubigte Abschrift
Aktenzeichen: 1 K 99/24
Rastatt, 02.10.2025
Amtsgericht Rastatt
VOLLSTRECKUNGSGERICHT

Terminsbestimmung:
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
Datum: Mittwoch, 03.12.2025, Uhrzeit: 11:00 Uhr, Raum: 006, Sitzungssaal, Ort: Amtsgericht Rastatt, Herrenstraße 18, 76437 Rastatt
öffentlich versteigert werden: 
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Gernsbach
Gemarkung: Gernsbach
Flurstück: 4202
Wirtschaftsart u. Lage: Landwirtschaftsfläche
Anschrift: Kugelberg
m2: 811
Blatt: 1414
 
Verkehrswert: 650,00 €
 
Der Versteigerungsvermerk ist am 11.12.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
 
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaften­den Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Ver­steigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
 
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ran­ges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen ein­getreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
 
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger:
Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank:
Baden-Württembergische Bank
IBAN:
DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: 
SOLADEST600
Verwendungszweck:
2540457000680, Az. 1 K 99/24 AG Rastatt
 
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württem­berg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
 
Schumacher 
Rechtspflegerin
Beglaubigt
Rastatt, 07.10.2025
 
Frekot, JFAng`e
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt
- ohne Unterschrift gültig