
Hinweise für Vermietungen von Ferienunterkünften
In letzter Zeit nehmen Vermietungen von Zimmern oder Ferienwohnungen an Feriengäste über Internetportale wie z. B. Airbnb, booking.com und andere immer mehr zu.
Die Stadt Gernsbach freut sich immer über (neue) Vermietende, die sich dazu entschließen, das Angebot für Übernachtungsgäste zu bereichern.
Vermutlich ist jedoch nicht allen Vermietenden bekannt, dass sie ihr Objekt bei der Stadt Gernsbach (Baurechtsamt und Touristinfo) als touristische Unterkunft anmelden müssen und ihre Gäste kurtaxepflichtig und in manchen Fällen auch meldepflichtig sind.
Gemäß der Kurtaxesatzung der Stadt Gernsbach ist jeder Vermietende verpflichtet, für jeden Gast einen Meldeschein auszustellen, diesen bei der Touristinfo abzugeben und entsprechend Kurtaxe abzuführen. Für die Kurtaxe erhalten Gäste dann im Gegenzug eine Gästekarte, die u. a. zur kostenfreien Nutzung des ÖPNV im gesamten Schwarzwald berechtigt.
Wer Unterkünfte an Gäste vermietet und sich bisher noch nicht bei der Stadt Gernsbach als Vermieter angemeldet hat, wird gebeten, sich mit der Touristinfo der Stadt Gernsbach, Tel. 07224 644446, in Verbindung zu setzen.