Startseite Stadtwerke Freibäder Freibad Obertsrot

Freibad Obertsrot

Das Schwimmbad im Schatten der Burg - Adel verpflichtet!

Blick auf das Freibad Obertsrot - im Hintergrund Schloss Eberstein
Blick auf das Freibad Obertsrot

Baden mit Blick auf die traditionellen Weinberge von Gernsbach, direkt unter dem Schloss Eberstein. Das bietet das ruhig und abseits vom Ortskern Obertsrot gelegene Schwimmbad. Liegewiesen unter schattigen alten Bäumen und Sitzgelegenheiten direkt am Beckenrand geben die Sicht frei auf eine der schönsten Aussichten im Murgtal, den Schlossberg von Schloss Eberstein. Das modernisierte, gepflegte Traditionsbad Obertsrot bietet mit seinem 50-Meter-Becken lange Bahnen für zielstrebige Schwimmer. Kleinkinder vergnügen sich im eigenen Kinderbecken. Unter der überdachten Pergola lässt sich auch mal ein sommerlicher Regenschauer trocken überstehen.

weiter zum Buchungssystem für die Freibäder in Gernsbach

Öffnungszeiten und Schlechtwetterregelung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Freibad Obertsrot
 
geöffnet 27. Mai bis 10. September 2023  
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, Samstag 10:00 - 19:30 Uhr
Sonn- und Feiertag 09:30 - 19:30 Uhr
Mittwoch geschlossen  

Schlechtwetterregelung

Das Igelbachbad ist auch bei schlechtem Wetter zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet außer Dienstags.
Dienstags übernimmt das Schwimmbad Reichental das Schlechtwetterbad zu den dort gewohnten Öffnungszeiten.

Eintrittspreise

Eintrittspreise

Freibäder Obertsrot und Reichental, Lautenbach

Erwachsene Zeit Preise
Einzeleintritt   4,50 €
Einzeleintritt Frühschwimmer 2,50 €
Einzeleintritt Feierabend (ab 17 Uhr) 2,50 €
Saisoneintritt   60,00 €
Ermäßigte Preise
Einzeleintritt 2,50 €
Saisoneintritt 30,00 €
Familien Preise
Einzeleintritt 10,00 €
Saisoneintritt Ehepaare 120,00 €
Saisoneintritt Alleinerziehende 60,00 €

Außerdem gibt es die Guthabenkarte. Hier kann der Badegast eine beliebige Anzahl an Eintritten buchen und dann abschwimmen. Erhältlich ab Öffnung der Bäder.

Eintrittskarten buchen Sie bitte im Buchungssystem für die Freibäder in Gernsbach
oder kaufen die Karte vor Ort an der Schwimmbadkasse.

Informationen zu den Eintrittspreisen

Befreiung

  • Für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
  • schwer behinderte Schüler, Auszubildende und Studenten
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn im Schwerbehindertenausweis "Mit Begleitperson" vermerkt ist, erhalten freien Eintritt.
  • Schulklassen Gernsbacher Schulen unter Führung eines Lehrers erhalten einmal wöchentlich freien Eintritt.

Schwer behinderte im Sinne der Badegebührenordnung sind Personen mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung. Die Befreiungsgründe sind entsprechend nachzuweisen.

Ermäßigung

  • Kinder und Jugendliche vom vollendeten dritten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
  • Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sowie Empfänger von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB XII (1), oder Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II (2) oder SGB XII (3).
  • Schwerbehinderte ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (Erwerbsminderung mindestens 50 Prozent) fallen unter die Tarifgruppe "Ermäßigt".

Die Ermäßigungsgründe sind durch Vorlage eines Ausweises oder entsprechender Bescheide nachzuweisen.

Feierabendkarte

Die Feierabendkarte gilt ab 17 Uhr.

Familienkarte

Die Familiensaisonkarten erhalten Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind für das die Ermäßigungsgründe (siehe Ermäßigung 1. und 2.) zutreffen. Mit dieser Familiensaisonkarte erhält jedes Familienmitglied eine Jahreskarte. Mit dieser Jahreskarte kann unabhänigig voneinander das Bad besucht werden. Auf Familienkarten werden keine weiteren Ermäßigungen gewährt.

Die Familieneinzelkarten erhalten Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind für das die Ermäßigungsgründe (siehe Ermäßigung 1. und 2.) zutreffen. Für die ganze Familie wird nur eine Karte ausgegeben. Die Berechtigung ist ab dem 3. Kind durch Vorlage des Landesfamilienpasses nachzuweisen.

Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung

Die am 24. Juli 2000 vom Gemeinderat der Stadt Gernsbach beschlossene, am 24. November 2003 und 22. April 2004 geänderte Haus- und Badeordnung wird durch Beschluss des Gemeinderats am 3. Juli 2006 wie folgt geändert:

Haus- und Badeordnung (85 KB)

Kontakt

Freibad Obertsrot

Betriebsleiter:

Matthias Heinrich
Hildastraße 16
76593 Gernsbach
Telefon 07224 655315
E-Mail: info@igelbachbad.de

Badleiter:

Herr Karcher
Am Schwimmbad 3
76593 Gernsbach
Telefon:  07224 40660
freibad@obertsrot.de

Förderverein:

Geschlossen
Saisonende !

Mittwochs Ruhetag