Vormerkung für Schulkindbetreuung nur noch bis 31. Januar 2026 möglich

Kinder und eine Frau im Klassenzimmer.
Bild KI-generiert

An den Gernsbacher Grundschulen gibt es seit vielen Jahren eine erfolgreiche Schulkindbetreuung.

Eltern können ihre Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse z. B. für die Betreuung vor oder nach dem Unterricht oder für die Hortbetreuung anmelden. 

Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Gernsbach unter den Rubriken „Grundschulen“ und „Kinderbetreuung“ zu finden.

Da die Anzahl der Betreuungsplätze begrenzt ist, gibt es eine Vormerkfrist. Interessierte Eltern können den Antrag auf Vormerkung für einen Schulkindbetreuungsplatz auf der Homepage herunterladen.

Wichtig: Der Antrag muss zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bis spätestens zum 31. Januar 2026 im Rathaus Gernsbach, Igelbachstraße 11, abgegeben oder per E-Mail an sarina.zapf@gernsbach.de gesendet werden.

Die Eltern erhalten im Laufe des Februars 2026 eine Rückmeldung, ob eine Aufnahme ihres Kindes in die Schulkindbetreuung möglich ist.