Überarbeitung der Gestaltungssatzung ,Altstadt‘

Zwei denkmalgeschützte Gebäude in der Altstadt.
(c) Stadt Gernsbach

Der Gemeinderat hat einstimmig in seiner Sitzung am 20. Oktober 2025 wichtige Schritte zur Aktualisierung der Gestaltungssatzung „Altstadt“ beschlossen.

Die Satzung regelt unter anderem die Gestaltung von Fassaden, Dächern, Solaranlagen, technischen Anlagen, Einfriedungen, Werbeanlagen und Verkaufsautomaten. Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen die denkmalgeschützten Gebäude.

Die bisherige Satzung stammt aus dem Jahr 1983 und wurde jetzt federführend durch das Stuttgarter Planungsbüro ISA grundlegend überarbeitet. Ziel ist es, die gestalterischen Vorgaben an heutige Anforderungen anzupassen und zugleich den historischen Charakter der Gernsbacher Altstadt zu bewahren. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand im Sommer 2022 statt. Die eingegangenen Anregungen wurden geprüft und in den neuen Entwurf eingearbeitet, der nun klarer und praxisgerechter gestaltet ist.

Als nächster Schritt folgt nun die öffentliche Auslegung (Offenlage) der Satzungsänderung. Während dieses Zeitraums können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf einsehen und Stellungnahmen abgeben. Ort, Zeit und Onlinezugang zur Offenlage werden rechtzeitig im Gernsbacher Stadtanzeiger bekannt gegeben.

„Unsere Altstadt ist das Herzstück Gernsbachs. Mit der neuen Gestaltungssatzung schaffen wir einen klaren, zeitgemäßen Rahmen, der sowohl den Erhalt des Stadtbildes als auch moderne Nutzungen ermöglicht“, betont Bürgermeister Julian Christ.

Nach Abschluss der Offenlage prüft die Verwaltung alle eingehenden Anregungen und legt dem Gemeinderat die überarbeitete Fassung zur endgültigen Beschlussfassung vor. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt dann die 1. Änderung der Gestaltungssatzung ‚Altstadt‘ schließlich in Kraft.