
Lebenslagen
Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.
Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Besondere Wohnformen
Neben dem Wohnen in Mietwohnungen als Hauptmieter gibt es auch noch besondere Wohnformen, die meist auf eine Gruppe mit speziellen Bedürfnissen zugeschnitten sind, die besondere gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen. Dies gilt beispielsweise für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf.
Wenn diese volljährig sind, haben sie die Möglichkeit, entweder in vollständig selbstverantworteten oder teilweise selbstverantworteten Wohngemeinschaften zusammenzuleben. Mit Inkrafttreten des Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetzes (TPQG) am 28.02.2026 sind die ambulant betreuten Wohngemeinschaften aus dem heimrechtlichen Schutzbereich ausgenommen. Ambulant betreute Wohngemeinschaften, mit Ausnahme von ambulant betreuten Wohngemeinschaften mit außerklinischer Intensivpflege, sind jedoch verpflichtet ihre Inbetriebnahme einen Monat vorher bei der örtlich zuständigen Beratungs- und Prüfbehörde (ehemals Heimaufsichtsbehörde) anzuzeigen. Zudem wurde beim Sozialministerium eine Beschwerdestelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften eingerichtet.
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
17.07.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg