
Landtagswahl Baden-Württemberg 2026
Die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg findet am 8. März 2026 statt.
Erstmals kommt dabei ein neues Wahlrecht zur Anwendung, das neben der Erststimme auch eine Zweitstimme für Landeslisten vorsieht, wie es bereits von Bundestagswahlen bekannt ist. Außerdem sind künftig Jugendliche ab 16 Jahren wahlberechtigt.
Informationen der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zur Landtagswahl:
Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg
Wichtige Informationen für Wahlberechtigte
- Ab sofort werden die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten in Gernsbach verschickt. Die Wahlbenachrichtigungen enthalten Datum, Ort und Zeitraum der Wahl und sollten am Wahltag im Wahllokal vorgelegt werden.
- Wer bis zum 15.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird darum gebeten, sich umgehend beim Bürgerbüro der Stadt Gernsbach im Rathaus, Igelbachstr. 11, 76593 Gernsbach, Telefon: 07224 644 449 oder per Mail: buergerbuero@gernsbach.de zu melden.
- Für den Fall, dass am Wahltag das Wahllokal nicht aufgesucht werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen. Mit diesem Wahlschein kann per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal im Wahlkreis 32 (unter Vorlage des Wahlscheins und des Personalausweises) gewählt werden. Der Wahlschein kann schriftlich oder persönlich beim Bürgerbüro der Stadt Gernsbach, im Rathaus, Igelbachstr. 11, 76593 Gernsbach, Mail: buergerbuero@gernsbach.de, bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Bei der Antragstellung sind der Familienname, Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift anzugeben.
- Wer für eine andere Person, auch für nahe Angehörige oder den Ehegatten, Briefwahl beantragt, muss eine Vollmacht des Wahlberechtigten mitbringen. Diese Vollmacht ist auf der Wahlbenachrichtigung vorbereitet und kann entsprechend ausgefüllt werden.
- Alternativ können der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch online beantragt werden. Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08216017 öffnet sich ein Erfassungsformular zum Eintragen der Antragsdaten, die sich auf der Wahlbenachrichtigung befinden. Hierzu sind die Wahlbezirksnummer und die Wählernummer, die auf der Wahlbenachrichtigung zu finden sind, anzugeben. Es kann ausgewählt werden, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
- Sobald die Stimmzettel vorliegen, werden die Briefwahlunterlagen per Post nach Hause oder an die gewünschte Adresse gesendet. Ab diesem Zeitpunkt können die Briefwahlunterlagen bei persönlicher Antragstellung entweder zum Ausfüllen mit nach Hause genommen oder sofort in einem separaten Raum im Rathaus ausgefüllt und gleich abgegeben werden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass der Wahlbrief spätestens bis Sonntag, 8. März 2026, 18 Uhr, im Rathaus, Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach, eingehen muss.
- Für weitere Fragen stehen die Mitarbeitenden des Bürgerbüros der Stadtverwaltung, Igelbachstr. 11 in Gernsbach, Tel. 644-449 oder E-Mail: buergerbuero@gernsbach.de zur Verfügung.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt.
Darüber hinaus wird der Stimmzettel vollständig vorgelesen. Dabei wird auch darauf hingewiesen, falls eine bestimmte Markierung auf der Schablone keinem gültigen Wahlvorschlag zugeordnet ist.
Wer selbst stark seheingeschränkt ist oder jemanden kennt, für den dieses Angebot interessant sein könnte, kann die Schablone und die Audio-CD mit der gesprochenen Version des amtlichen Stimmzettelinhalts kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden angefordert werden unter Telefon 0761/36122.

