
Jahresabschluss 2022
Die Stadt Gernsbach erstellt für jedes Jahr einen Jahresabschluss (§ 95 GemO).
Er zeigt alle Vermögenswerte, Schulden, Rückstellungen, Erträge, Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen. Ziel ist es, nachzuweisen, ob der Haushaltsplan eingehalten wurde, welche außerplanmäßigen Vorgänge es gab und welches Ergebnis die Haushaltsführung hatte.
Der Jahresabschluss informiert Bürgerinnen und Bürger, Gemeinderat und Rechtsaufsicht und dient zugleich der internen Steuerung der Finanzen.
Er wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erstellt (§§ 34, 35 GemHVO) und muss klar, vollständig und übersichtlich sein und öffentlich bekanntgegeben werden.
Der Jahresabschluss besteht aus: Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Vermögensrechnung (Bilanz), Anhang mit Vermögens- und Schuldenübersicht sowie übertragenen Haushaltsmitteln, Rechenschaftsbericht.
Der Anhang erläutert Bilanz- und Bewertungsmethoden, informiert über Abweichungen, Zinsen und Herstellungskosten und enthält Angaben zu Bürgermeister und Gemeinderat.
Der Rechenschaftsbericht vermittelt die wirtschaftliche Lage, den Haushaltsverlauf, Abweichungen vom Plan, besondere Ereignisse, Risiken und die Zukunftsaussichten der Gemeinde.