Finanzen
Eine Stadt kann sich nur entwickeln, wenn sie dementsprechend gut finanziell aufgestellt ist. Einnahmen und Ausgaben - Eigenverantwortlich aber vor allem auch verantwortungsvoll werden die Gelder in der Kommune verwendet. Im Hauhaltsplan ist alles rund ums Geld transparent und detailliert dargestellt.
Kommunalabgaben allgemein
Kommunalabgaben sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Erzielung von Einnahmen kraft öffentlichen Rechts in Anspruch genommen werden. „Kommunalabgaben“ sind nur die Abgaben, die von den Gemeinden und Landkreisen erhoben werden (vgl. § 1 KAG).
Diese unterteilen sich in die Bereiche:
Steuern
Steuern sind in § 3 Abs. 1 der Abgabenordnung geregelt. Es handelt sich hier um eimalige oder laufende Geldleistung, die vom öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen auferlegt werden (Bund, Land, Gemeinde, Kirche) um Einnahmen zu erzielen. Sie werden allen, die den jeweiligen Tatbestand erfüllen auferlegt und erfordern keine Gegenleistung. Beispiele: Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer.
Gebühren
Gebühren fallen wie Steuern und Beiträgen unter den Begriff der öffentlichen Abgaben. Der Gebührenpflichtige erhält bei einer Gebühr stets eine konkrete Gegenleistung. Die Gebühr setzt somit die tatsächliche Benutzung einer Einrichtung oder die Inanspruchnahme der Verwaltung voraus. Beispiele: Gebühren für öffentliche Leistungen (Unterschriftsbeglaubigung, Baugenehmigungsgebühren, Sperrzeitverkürzungen, Geburtsurkunde, Fahrerlaubnis) oder Benutzungsgebühren (Abwassergebühren, Wassergebühr, Abfallgebühren, Friedhofsgebühren).
Beiträge
Beiträge sind einmalige Geldleistungen, die zur Deckung des Aufwands für die Herstellung einer öffentlichen Einrichtung oder Erschließungsanlage von denjenigen erhoben werden, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtung bzw. Anlage einen (wirtschaftlichen) Vorteil nicht nur vorübergehender Art bietet. Der Beitrag ist also die Gegenleistung für einen Sondervorteil. Es ist hierbei nicht notwendig, dass der Beitragspflichtige die Vorteile tatsächlich wahrnimmt, es genügt bereits die Möglichkeit hierzu. Beispiele: Erschließungsbeiträge, Anschlussbeiträge (z.B. Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge).
Steuern
Gebühren
Gebühren
Kindergartengebühren
siehe Kindergartenordnung
Kinderhort
Informationen zu den Benutzungsgebühren für den Kinderhort an der Grundschule Gernsbach als .pdf-Datei downloaden (28 KB)
Benutzungsgebühr für die Schülerbetreuung der Grundschule Hilpertsau
Benutzungsgebühr für die Schülerbetreuung (25 KB) der Grundschule Hilpertsau (verlässliche Grundschule) in der Kindertagesstätte Rockertstrolche
Freibadgebühren
Friedhofs- und Bestattungsgebühren
Gebührenverzeichnis Auszug aus der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung (30 KB)
weitere Infos zum Friedhofswesen