Zahlungsaufforderung

4. Grundsteuerrate für das Kalenderjahr 2023

Am 15. November 2023  ist die 4. Grundsteuerrate für das Kalenderjahr 2023 zur Zahlung fällig. Es wird hiermit öffentlich an die Zahlung erinnert.

Konten der Stadtkasse Gernsbach 

  • Sparkasse Rastatt-Gernsbach IBAN DE83 6655 0070 0060 0027 14 BIC SOLADES1RAS
  • Volksbank pur  IBAN DE74 6619 0000 0050 0466

Bei Banküberweisungen bitten wir Sie, das Buchungszeichen und den Verwendungszweck anzugeben. Einzahlungen ohne diese Angaben verzögern die Bearbeitung und können zu Fehlbuchungen führen. Bei Zahlungsverzug ist die Stadtkasse gesetzlich verpflichtet, für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag sowie Mahngebühren zu erheben. Zahlungspflichtigen, die der Stadtkasse ein SEPA-Lastschrift-Mandat (früher: Einzugsermächtigung) erteilt haben, wird die Grundsteuer zum Fälligkeitstermin abgebucht.